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Veranstaltungshinweis: Hohe Heizkostenrechnung? Was kann ich tun?

Stand:
Kostenfreie Online-Veranstaltungen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH)
eine Frau sitz am Schreibtisch und überprüft mit einem Taschenrechner eine Rechnung
Off

Im vergangenen Jahr sind die Energiepreise stark gestiegen. Abschlags- und Preiserhöhungen um ein Vielfaches häufen sich. Die Heizkostennachzahlung setzt immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher unter finanziellen Druck. Doch nicht immer wird die Heizkostenrechnung korrekt gestellt.

In dieser kostenlosen Online-Veranstaltung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) zeigen die Experten unter anderem anhand praktischer Beispiele, wie sich eine Heizkostenabrechnung auf mögliche Fehler überprüfen lässt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Heizkostenverteilung funktioniert und wie die Rechnung zu verstehen ist, wo sich häufig Fehler in der Rechnung finden lassen und wo der Dezemberabschlag gutgeschrieben wird, den die Bundesregierung übernimmt. Die Veranstaltung beinhaltet außerdem Energiespartipps und gibt ei-nen Überblick über verschiedene finanzielle Unterstützungen, die Verbraucher be-anspruchen können, wenn sie ihre Heizkostenrechnungen nicht bezahlen können.

Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.