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Veranstaltungshinweis: Hohe Heizkostenrechnung? Was kann ich tun?

Stand:
Kostenfreie Online-Veranstaltungen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH)
eine Frau sitz am Schreibtisch und überprüft mit einem Taschenrechner eine Rechnung
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Im vergangenen Jahr sind die Energiepreise stark gestiegen. Abschlags- und Preiserhöhungen um ein Vielfaches häufen sich. Die Heizkostennachzahlung setzt immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher unter finanziellen Druck. Doch nicht immer wird die Heizkostenrechnung korrekt gestellt.

In dieser kostenlosen Online-Veranstaltung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) zeigen die Experten unter anderem anhand praktischer Beispiele, wie sich eine Heizkostenabrechnung auf mögliche Fehler überprüfen lässt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Heizkostenverteilung funktioniert und wie die Rechnung zu verstehen ist, wo sich häufig Fehler in der Rechnung finden lassen und wo der Dezemberabschlag gutgeschrieben wird, den die Bundesregierung übernimmt. Die Veranstaltung beinhaltet außerdem Energiespartipps und gibt ei-nen Überblick über verschiedene finanzielle Unterstützungen, die Verbraucher be-anspruchen können, wenn sie ihre Heizkostenrechnungen nicht bezahlen können.

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Vermehrte Anfragen nach Posterhalt von 1N Telecom

Zurzeit melden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), die Schadensersatzforderungen des Unternehmens erhalten haben.