Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Neue Wärmepumpe - Wir prüfen Ihre Angebote!

Stand:
Unser kostenfreies Angebot für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner!
Eine Wärmepumpe auf einem eigenen Fundament vor einer Hauswand

Sie wohnen in Schleswig-Holstein und haben sich bereits Angebote eingeholt, um Ihr Heizungssystem durch eine Wärmepumpe zu tauschen? Eine sorgfältige Angebotsauswahl ist das A und O, denn Wärmepumpen reagieren sensibler auf Planungs- und Ausführungsfehler als Öl- oder Gaskessel. Zudem kann es bei den Angeboten zu großen Preisunterschieden kommen.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Beratung bei der Auswahl Ihrer Wärmepumpe!

Füllen Sie unseren Datenbogen aus und senden Sie uns bis zu drei Angebote zu. Wir analysieren und erläutern Ihre Wärmepumpenangebote, inklusive Videoberatung und schriftlicher Ergebnisübersicht. Zudem prüfen wir auch die optimale Förderfähigkeit des Angebots.

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So funktioniert die Wärmepumpen-Angebots-Prüfung:

Schritt 1: Füllen Sie die Checkliste aus und laden Sie diese hier zusammen mit Ihrem Angebot oder Ihren Angeboten hoch. Bitte beachten Sie, dass die Beratung nur möglich ist, wenn die Angebote zusammen mit einer vollständig ausgefüllten Checkliste hochgeladen werden.

Beliebig viele Dateien können hier hochgeladen werden.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: jpg, jpeg, png, pdf.

Mit dem Absenden erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine oben angegebenen Daten zur Bearbeitung gespeichert und bearbeitet werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu meinen Widerspruchsmöglichkeiten finde ich in der Datenschutzerklärung sowie der Verbraucherinfo Datenschutz der Energieberatung.

Schritt 2: Einer unserer Energieberater wertet die Unterlagen aus und vereinbart mit Ihnen einen Termin für eine Videoberatung, bei der die Details erläutert werden.

Schritt 3: Nach dem Termin erhalten Sie zwei pdf-Dokumente: zum einen das mit Markierungen versehene Angebot und zum anderen einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten technischen Daten des Angebots und deren Bewertung.

Nutzen Sie unsere weiteren Angebote der Energieberatung:

Kostenfreie Beratung

Das Icon zeigt einen Telefonhörer per Telefon: Unsere kostenlose Hotline erreichen Sie unter: 0800 – 809 802 400 (kostenfrei aus allen Netzen) und 0431 – 590 99 40

Das Icon zeigt einen Computerbildschirm online: Sie schreiben uns lieber eine E-Mail? Lassen Sie sich online beraten.

Das Icon zeigt einen Pin, der eine Position markiert. in einer unserer Beratungsstellen: Kommen Sie zu uns in die Energieberatung.

Das Icon zeigt eine Person auf einem Computerbildschirm Online-Vorträge für kompakte Informationen: zur Übersicht der Online-Vorträge.

 

Wir beraten Sie auch bei Ihnen zuhause!

Das Icon zeigt ein Gebäude mit einer Lupe davor.Lassen Sie sich bei Ihrem Sanierungsvorhaben oder Heizungstausch von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein helfen. Unsere unabhängigen Energieberater analysieren die Situation vor Ort und geben passgenaue Tipps. Für diese Beratung vor Ort fällt ein Entgelt von 40 Euro an.

 

Preise

Die Beratungen sind aufgrund der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Sie kostenlos beziehungsweise kosten maximal 40 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist unser komplettes Beratungsangebot kostenfrei.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Logo der Energieberatung der Verbraucherzentrale und Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.