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Anschluss- und Benutzungszwang

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Anschluss- und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Bestimmung aus der jeweiligen Gemeindeordnung.
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Anschluss und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Bestimmung aus der jeweiligen Gemeindeordnung. Durch sie dürfen Gemeinden den Anschluss an eine gemeindliche Einrichtung wie etwa an ein Fernwärmenetz vorschreiben. Die Rechtsgrundlage hierfür liegt für Schleswig-Holstein in § 17 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein. Voraussetzung für den Anschluss- und Benutzungszwang ist danach, dass er der Gesundheit und dem Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens dient. Der Anschluss- und Benutzungszwang der Gemeinden kann auch aus Gründen des allgemeinen Klimaschutzes erlassen werden. Mithin muss ein öffentliches Bedürfnis bestehen.

Zur Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwanges muss der Ortsgesetzgeber eine Satzung erlassen. Vor Erlass einer solchen Satzung muss er das Für und Wider eines solches Zwanges genau abwägen.

Nach einem Rechtsgutachten, das durch den Bundesverband Wärmepumpe e.V. in Auftrag gegeben wurde, entspricht es nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Betreiber von alternativen, bereits erneuerbaren Heiztechniken wie Wärmepumpen zum Anschluss an ein Wärmenetz zu zwingen. Zudem müssten entsprechende Satzungen Ausnahmen für die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energiequellen vorsehen, soweit dies dem Zweck des Anschluss- und Benutzungszwangs nicht entgegensteht, und angemessene Übergangsfristen für soziale und wirtschaftliche Härten definieren.

Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

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