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Buchtitel "Lexikon Eigentumswohnung": Pressematerial

Praxiswissen für Wohnungseigentümer
Nachschlagewerk bietet Antworten von A bis Z

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Titelbild des Ratgebers Lexikon EigentumswohnungSuchen, Finden, Finanzieren, Kaufen – damit ist es beim Erwerb einer Eigentumswohnung nicht getan. Denn rund um das Miteigentum an einer Immobilie gibt es eine Reihe rechtlicher Verpflichtungen. Und daneben gelten jeweils eigene Regeln – je nachdem, ob man in das Objekt selbst einzieht oder es vermietet. Auf jeden Fall heißt es: Die richtigen Weichen stellen, um Unstimmigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft zu vermeiden. Der Ratgeber „Lexikon Eigentumswohnung“ der Verbraucherzentrale informiert über viele wichtige Fragen rund um Verwaltung, Verträge, Gesetze und Vereinbarungen.

Übersichtlich von A bis Z gegliedert ist zum Beispiel zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen eine Eigentumswohnung beruflich genutzt werden kann. Oder wie viel Geld die Gemeinschaft pro Jahr für die Instandhaltung des Gebäudes zurückstellen sollte. Ganz praktisch wird es bei der Frage, wer etwa die Jahresabrechnung prüft, wer bei der Eigentümerversammlung abstimmen darf oder wie sich die Treppenhausreinigung regeln lässt. Der Ratgeber erläutert auch die juristischen Möglichkeiten bei ernsthaften Interessenkonflikten, empfiehlt jedoch, zunächst im Gespräch Standpunkte auszutauschen und Kompromisse zu suchen. Aufgezeigt wird auch, wie Absprachen schriftlich festgehalten werden. Denn nur dann gibt es im Streitfall einen Nachweis über das verabredete Verfahren – und wer sich gegebenenfalls nicht daran gehalten hat.

Der Ratgeber „Lexikon Eigentumswohnung. Praxiswissen von A bis Z“ hat 384 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.


Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.
 

 

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.
Beratung

Niebüll und Husum: Kostenlose Energieberatungen im eigenen Zuhause

Es geht weiter! Auch in den Jahren 2025 und 2026 können sich Nordfriesinnen und Nordfriesen kostenfrei zur Energieeinsparung in ihren Privathaushalten beraten lassen. Die erfolgreiche Kooperation zwischen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) und dem Kreis Nordfriesland wird für 375 Haushalte fortgeführt.