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Buchtitel "Kosten-und Vertragsfallen beim Bauen": Pressematerial

Stand:
Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen“
Fundament für solide Planung



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Titelbild des Ratgebers Kosten und Vertragsfallen beim Bauen

Der Hausbau auf einem eigenen Grundstück – für viele Bauwillige ist das nach wie vor die Wunschvorstellung, wenn sie ihr künftiges Zuhause planen. Während die Risiken einer Finanzierung, die über den Kopf wachsen kann, zumeist in die Überlegungen einbezogen werden, bleiben mögliche Kostenrisiken, die sich aus dem Kleingedruckten der Kauf- und Werkverträge ergeben können, häufig unbedacht. Erklärlich, denn die meisten wagen sich nur einmal im Leben an das komplexe Hausbau-Vorhaben heran. Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen“ der Verbraucherzentrale bietet den passenden Werkzeugkasten, mit dem auch Laien prüfen können, ob alle wesentlichen Details in Planungen, Baubeschreibungen und Verträgen geregelt und vereinbart sind. Über 160 Checkblätter helfen, die Kostenrisiken im Blick zu behalten.

Ob ein Fertighaus gekauft, ein schlüsselfertiges Massivhaus oder das neue Heim individuell mit einem Architekten gebaut wird: Sowohl in der Planungs- wie auch in der Ausführungsphase stehen viele Entscheidungen an. Aber ist im Vertrag auch alles so geregelt, dass keine unerwarteten Kosten anfallen? Was tun, wenn in Baubeschreibungen Leistungen fehlen? Haben Architekten alle Materialien in ihrer Ausschreibung ausreichend berücksichtigt? Der Ratgeber gibt Hilfestellungen, um kostenträchtige Vertragskonstellationen ausfindig zu machen, deren Risiken zu erkennen und durch entsprechende Vereinbarungen zu minimieren. Die Checkblätter für die verschiedenen Planungs- und Baufortschritte sind dabei eine hilfreiche Unterstützung bei der „Bauaufsicht“.

Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen“ hat 352 Seiten und kostet 34,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

 

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.