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Buchtitel "Immobilienverkauf": Pressematerial

Stand:
In zwölf Schritten zum Immobilienverkauf
Neuer Ratgeber bietet Leitfaden und mehr als 100 Checklisten
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Titelbild des Ratgebers ImmobilienverkaufSeit Ende 2020 ist es beim Immobilienverkauf nicht mehr möglich, dem Käufer die Maklerprovision vollständig aufzubürden. Das neue Maklerrecht sieht vor, dass Verkäufer mindestens die Hälfte dieser Kosten tragen müssen. Wer den Verkauf von Haus oder Wohnung hingegen selbst organisiert, kommt nicht nur um die Provision herum. Sondern behält die Entscheidung, an wen die lieb gewordenen vier Wände weitergegeben werden, auch in der eigenen Hand. Der neue Ratgeber „Immobilienverkauf“ der Verbraucherzentrale begleitet das Vorhaben Schritt für Schritt. Wer in Eigenregie verkaufen möchte, findet hier das nötige Praxiswissen – wer mit Makler verkauft, kann mit der Lektüre mögliche Kosten- und Vertragsfallen vermeiden.

Von der Wertermittlung über die Erstellung der Verkaufsanzeige und Notarsuche bis hin zur Grundbuchumschreibung begleitet das Buch in zwölf Schritten beim Verkaufsvorhaben. Anhand von mehr als 100 Checklisten können Leserinnen und Leser noch einmal überprüfen, ob sie an alles gedacht haben. Denn selbst wer seine Immobilie mithilfe eines Maklers veräußert, ist nicht automatisch von rechtlichen Pflichten gegenüber dem Käufer befreit. Auch kann es wichtig sein, dass ein Rechtsanwalt die Vertragsklauseln, die ein Notar entworfen hat,
nochmals unabhängig überprüft.

Der Ratgeber „Immobilienverkauf. Haus oder Wohnung – mit oder ohne Makler. Das große Praxis-Handbuch“ hat 392 Seiten und kostet 34,90 Euro.


Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

 

Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.