Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Buchtitel "Betreuung": Pressematerial

Stand:
Neuer Ratgeber „Betreuung“:
Was Angehörige und Betreute wissen müssen
Off

Titelbild des Ratgebers BetreuungEtwa 1,3 Millionen Erwachsene haben einen rechtlichen Betreuer. Und jedes Jahr werden bundesweit rund 200.000 Betreuungen neu eingerichtet. Meist sind es Familienmitglieder oder Freunde, die es ehrenamtlich übernehmen, sich um die Vermögenssorge, um Wohnungsangelegenheiten oder die Aufenthaltsbestimmung für Menschen zu kümmern, die das aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr selbst regeln und entscheiden können. Doch welche Voraussetzungen muss man für diese Aufgabe mitbringen? Sind ehrenamtliche Betreuer immer für alle Lebensbereiche zuständig? Wie wird überprüft, ob alles im Sinne des Betreuten geregelt wird? Der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale „Betreuung“ erklärt, was Angehörige und Betreute bei den komplizierten Rechtsfragen wissen müssen.
Leserinnen und Leser erfahren, wann und wie überhaupt ein Betreuer vom Gericht bestellt werden darf, welche Pflichten er hat, welche Angelegenheiten ihm übertragen werden können und welche Folgen das im Einzelfall hat. Nicht unbedingt automatisch wirkt sich eine Betreuung auch auf die Geschäftsfähigkeit der Betroffenen aus. In welchen Bereichen eine Betreuung notwendig wird, hängt immer von der individuellen Situation ab. Das Buch bietet dazu jede Menge Fallbeispiele und Tipps. Grundsätzlich sind die Wünsche der hilfebedürftigen Person und deren individuelle Persönlichkeitsentfaltung immer Messlatte, wenn Freunde oder Verwandte die Regelung der Angelegenheiten übernehmen.

Der Ratgeber „Betreuung. Was Angehörige und Betreute wissen müssen“ hat 208 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.