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Pestalozzischule Neumünster

Die Pestalozzischule in Neumünster ist bundesweit die erste Modellschule für Verbraucherbildung im Grundschulbereich. Dafür ist sie vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Gold ausgezeichnet worden. Wir haben die Entwicklung der Pestalozzischule zur Verbraucherschule begleitet.

Die Pestalozzischule in Neumünster ist bundesweit die erste Modellschule für Verbraucherbildung im Grundschulbereich. Dafür ist sie vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Gold ausgezeichnet worden. Wir haben die Entwicklung der Pestalozzischule zur Verbraucherschule begleitet.

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Als bundesweit erste Modellschule hat die Pestalozzischule Verbraucherbildung fest in der Grundschule verankert. Nach zwei Jahren Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale haben gesunde Ernährung, richtiger Umgang mit Geld und andere Verbraucherthemen im Schulalltag ihren festen Platz. "Die Pestalozzischule macht vor, wie sich Verbraucherbildung erfolgreich umsetzen lässt", sagt Selvihan Koç von der Verbraucherzentrale. "Dort lernen schon die Jüngsten, worauf es im Alltag ankommt." Produkte und Preise kritisch vergleichen, Taschengeld klug einteilen und beim Einkaufen Werbebotschaften hinterfragen – all das ist für diese Grundschüler ganz normal. 

Ausgezeichnet für Verbraucherbildung

Zwei Jahre lang hat die Schule mit der Verbraucherzentrale daran gearbeitet, Verbraucherbildung stärker in den Schulalltag einzubeziehen. Mit Erfolg: Die Grundschule hat eine Auszeichnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband bekommen und ist damit eine von 14 Verbraucherschulen in Deutschland. "Darauf sind wir stolz", sagt Schulleiterin Christine Harder. Während der Projektlaufzeit haben Kinder beispielsweise einen Schulgarten angelegt und in der Schulküche gelernt, wie man gesunde Pausensnacks selbst macht. Gefördert wurde das Projekt von der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz. Für andere Schulen stellen wir gern Informationen und Material zur Verbraucherbildung bereit.

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.