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Pestalozzischule Neumünster

Die Pestalozzischule in Neumünster ist bundesweit die erste Modellschule für Verbraucherbildung im Grundschulbereich. Dafür ist sie vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Gold ausgezeichnet worden. Wir haben die Entwicklung der Pestalozzischule zur Verbraucherschule begleitet.

Die Pestalozzischule in Neumünster ist bundesweit die erste Modellschule für Verbraucherbildung im Grundschulbereich. Dafür ist sie vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Gold ausgezeichnet worden. Wir haben die Entwicklung der Pestalozzischule zur Verbraucherschule begleitet.

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Als bundesweit erste Modellschule hat die Pestalozzischule Verbraucherbildung fest in der Grundschule verankert. Nach zwei Jahren Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale haben gesunde Ernährung, richtiger Umgang mit Geld und andere Verbraucherthemen im Schulalltag ihren festen Platz. "Die Pestalozzischule macht vor, wie sich Verbraucherbildung erfolgreich umsetzen lässt", sagt Selvihan Koç von der Verbraucherzentrale. "Dort lernen schon die Jüngsten, worauf es im Alltag ankommt." Produkte und Preise kritisch vergleichen, Taschengeld klug einteilen und beim Einkaufen Werbebotschaften hinterfragen – all das ist für diese Grundschüler ganz normal. 

Ausgezeichnet für Verbraucherbildung

Zwei Jahre lang hat die Schule mit der Verbraucherzentrale daran gearbeitet, Verbraucherbildung stärker in den Schulalltag einzubeziehen. Mit Erfolg: Die Grundschule hat eine Auszeichnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband bekommen und ist damit eine von 14 Verbraucherschulen in Deutschland. "Darauf sind wir stolz", sagt Schulleiterin Christine Harder. Während der Projektlaufzeit haben Kinder beispielsweise einen Schulgarten angelegt und in der Schulküche gelernt, wie man gesunde Pausensnacks selbst macht. Gefördert wurde das Projekt von der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz. Für andere Schulen stellen wir gern Informationen und Material zur Verbraucherbildung bereit.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.