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Pestalozzischule Neumünster

Die Pestalozzischule in Neumünster ist bundesweit die erste Modellschule für Verbraucherbildung im Grundschulbereich. Dafür ist sie vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Gold ausgezeichnet worden. Wir haben die Entwicklung der Pestalozzischule zur Verbraucherschule begleitet.

Die Pestalozzischule in Neumünster ist bundesweit die erste Modellschule für Verbraucherbildung im Grundschulbereich. Dafür ist sie vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Gold ausgezeichnet worden. Wir haben die Entwicklung der Pestalozzischule zur Verbraucherschule begleitet.

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Als bundesweit erste Modellschule hat die Pestalozzischule Verbraucherbildung fest in der Grundschule verankert. Nach zwei Jahren Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale haben gesunde Ernährung, richtiger Umgang mit Geld und andere Verbraucherthemen im Schulalltag ihren festen Platz. "Die Pestalozzischule macht vor, wie sich Verbraucherbildung erfolgreich umsetzen lässt", sagt Selvihan Koç von der Verbraucherzentrale. "Dort lernen schon die Jüngsten, worauf es im Alltag ankommt." Produkte und Preise kritisch vergleichen, Taschengeld klug einteilen und beim Einkaufen Werbebotschaften hinterfragen – all das ist für diese Grundschüler ganz normal. 

Ausgezeichnet für Verbraucherbildung

Zwei Jahre lang hat die Schule mit der Verbraucherzentrale daran gearbeitet, Verbraucherbildung stärker in den Schulalltag einzubeziehen. Mit Erfolg: Die Grundschule hat eine Auszeichnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband bekommen und ist damit eine von 14 Verbraucherschulen in Deutschland. "Darauf sind wir stolz", sagt Schulleiterin Christine Harder. Während der Projektlaufzeit haben Kinder beispielsweise einen Schulgarten angelegt und in der Schulküche gelernt, wie man gesunde Pausensnacks selbst macht. Gefördert wurde das Projekt von der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz. Für andere Schulen stellen wir gern Informationen und Material zur Verbraucherbildung bereit.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.