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Ausgezeichnete Verbraucherschule: die Gemeinschaftsschule Wilster

Die Gemeinschaftsschule Wilster hat mit unserer Unterstützung und Begleitung ein eigenes Konzept zur Verbraucherbildung entwickelt. Mit Erfolg: Die Schule ist vom Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer Auszeichnung in Gold prämiert worden.

Die Gemeinschaftsschule Wilster hat mit unserer Unterstützung und Begleitung ein eigenes Konzept zur Verbraucherbildung entwickelt. Mit Erfolg: Die Schule ist vom Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer Auszeichnung in Gold prämiert worden.

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Die Schule setzt den Lehrplan Verbraucherbildung bereits ab Klasse 5 bis 10 schülerorientiert um. Besonderes Engagement zeigt sie, indem sie weit darüber hinaus Verbraucherbildung im Schulleben verankert. Dazu gehört beispielsweise die Gründung einer Schülerfirma. Gemeinsam mit den Eltern soll ein Café eingerichtet werden, in dem die Kinder und Jugendlichen sich ganz praxisnah mit wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte auseinandersetzen können. Ein anderes Projekt kann die Ausbildung von Schüler-Verbraucher-Beratern sein.

Zielsetzung der Gemeinschaftsschule Wilster ist es, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Schulzeit nicht nur über Kompetenzen für selbstbestimmte und verantwortungsvolle Konsumentscheidungen verfügen, sondern eigene Haltungen entwickeln, die durch das Wissen um lokale und globale Zusammenhänge geprägt ist.

Ein Schwerpunkt der Gemeinschaftsschule Wilster ist das Fach Verbraucherbildung als Unterrichtsbasis in den flexiblen Übergangsklassen. In diesen Klassen werden Schülerinnen und Schüler in drei statt in zwei Jahren zum Hauptschulabschluss und zur Berufsausbildung geführt. Die Schule führt somit die langjährigen und fundierten Erfahrungen in der Berufsorientierung zusammen mit den neuen Inhalten der Verbraucherbildung.

Wichtig ist der Schule die Kooperation mit externen Partnern, wie der Verbraucherzentrale, der Schuldnerberatung, den LandFrauen und der Vernetzungsstelle Schulverpflegung. So bekommen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich mit Experten zu aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Finanzen, Ernährung und nachhaltigem Konsum auszutauschen.

Pioniergeist beweisen die Wilsteraner aber auch durch ihr Vorhaben, ihre Schule im Zuge dieser Entwicklung als "Praktikums- und Ausbildungsschule" aufzubauen.

Studierende des Faches Verbraucherbildung bekommen so die Möglichkeit, ihre in den ersten Semestern erworbenen Kenntnisse in Schulpraktika zu erproben. Die Schule wird außerdem verstärkt jungen Lehrkräften Plätze für die zweite Phase der Ausbildung in Kooperation mit dem Institut für Qualitätssicherung an Schulen des Landes Schleswig-Holstein anbieten.

Möglich ist die Unterstützung der Schule Dank einer Projektförderung der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.