Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Unser Angebot für Schulklassen und andere Gruppen

Schulen und andere Lerngruppen können bei uns aus einem breiten Angebot an Vorträgen und Veranstaltungen wählen. Gern können Sie uns auch mit Ihrer Gruppe in einer unserer Beratungsstellen besuchen.

Schulen und andere Lerngruppen können bei uns aus einem breiten Angebot an Vorträgen und Veranstaltungen wählen. Gern können Sie uns auch mit Ihrer Gruppe in einer unserer Beratungsstellen besuchen. 

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Unsere Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen informieren in Vorträgen und Gruppenarbeiten über aktuelle Themen aus der Verbraucherberatung und die Aufgaben der Verbraucherzentrale. Wir haben ein umfangreiches Veranstaltungs- und Vortragsangebot. Dazu gehören frei buchbare Veranstaltungen sowie projektgeförderte Maßnahmen. Nicht alle Angebote sind im Internet einsehbar. Das liegt auch daran, dass einzelne Maßnahmen aufgrund der Förderbedingungen nur für bestimmte Verbrauchergruppen offen sind.

Enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften
Wir unterstützen Schulen mit Fachinformationen bei der Implementierung von Verbraucherbildung im Unterricht. In allen Fällen gilt, dass die Ausgestaltung der Maßnahmen in enger Absprache mit der Schule erfolgt und am Bedarf der Schule ausgerichtet wird. Damit die Schulen langfristig von unserer Arbeit profitieren, ist die enge Zusammenarbeit mit den Fachlehrkräften vor Ort geboten. Das bedeutet immer einen Aufwand für die Schule.

Finanzierung der Veranstaltungen
Veranstaltungen für Schulen liegen uns am Herzen. Sie sind jedoch nicht von den institutionellen Mitteln der Verbraucherzentrale gedeckt. Deshalb bemühen wir uns um Förderung durch Bund, Land, Stadt und Stiftungen. Kommt keine Förderung zustande, müssen wir die Veranstaltungen in Rechnung stellen. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand. Für weitere Informationen und Fragen schreiben Sie uns bitte an die Adresse bildung@vzsh.de.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.