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Unterrichtsmaterial "Verbraucherlabyrinth der Versicherungen"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial aus Baden-Württemberg für die Sekundarstufe I herunter. In diesem Unterrichtmaterial setzen sich die Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise mit dem Thema Versicherungen auseinander.
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Die Schülerinnen und Schüler lernen individuell zu beurteilen, wie sie ihren individuellen Bedarf an freiwilligen Versicherungen ermitteln und welche Informationsprobleme bei der Auswahl auftreten können.

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Lehrerhandreichung

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Schülerarbeitsblatt - Niveau G

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Schülerarbeitsblatt - Niveau M

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Schülerarbeitsblatt - Niveau E

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Moodle-Kurs

 

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.1 Verbraucher

Unterkategorie
3.2.1.1 Versicherungsnehmer

Inhaltliche Kompetenzen
(2) Das Grundprinzip der Unterscheidung in freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung beschreiben (G)

(2) Die Schutzfunktion des Staates erläutern und das Grundprinzip der Unterscheidung in freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung darstellen (M)

(2) Die Schutzfunktion des Staates erläutern und das System der freiwilligen Versicherung und der Pflichtversicherung vergleichen (E)

(5) Entscheidungen für Versicherungsprodukte im Hinblick auf das Individuum und das Gemeinwesen beurteilen (G, M, E)

Konkretisierende/r Begriff/e
Finanzen und Vorsorge

Klassenstufe und Niveau
Klasse 10 – G/M/E

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
ca. 3 Schulstunden

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.