Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Lehrkräftefortbildung "Verbraucherbildung in der Grundschule"

Stand:
In dieser Fortbildung für Lehrkräfte befassen wir uns damit, warum Verbraucherbildung auch bereits in der Grundschule sinnvoll ist, welche Herausforderung es bei der Umsetzung gibt und wie wir diesen begegnen können.
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Die Verweise zur Leitperspektive Verbraucherbildung in den Bildungsplänen der Grundschule sind vielfältig und ebenso vielfältig sind unsere Ansätze, wie Sie diese im Unterricht umsetzen können. In der Fortbildung sprechen wir über die besonderen Herausforderungen der Umsetzung von Verbraucherbildung in der Grundschule und wie man diesen begegnen kann anhand vieler Umsetzungsbeispiele für den Unterricht.

Die Fortbildung kann sowohl in Präsenz als auch online durchgeführt werden!

 

Mindestteilnehmendenzahl 
5 Personen

Zielgruppe

Grundschullehrkräfte

Ausstattung
Es ist keine besondere Ausstattung notwendig.

Zeitaufwand
90min

Kosten
Die Kosten betragen EUR 100 plus eventuelle Fahrkosten der Referent:innen.

Terminvereinbarung
Schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum  an bildung@vz-bw.de. Bitte nennen Sie uns die voraussichtliche Teilnehmendenzahl als auch den gewünschten Veranstaltungsort.

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.