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Unsere Solidarität gilt den Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern dieser Welt. Betroffene und Helfer finden hier Informationen.

Steigende Preise für Strom und Heizung – wichtige Tipps für Betroffene

Stand:
An der Tankstelle und im Supermarkt fallen hohe Preise sofort auf. Auch der Energieverbrauch zuhause ist teurer geworden. Das bemerken Betroffene oft erst, wenn eine Jahresrechnung kommt. Für Menschen mit geringen Einkommen sind Informationen und Hilfsangebote jetzt wichtig.
junger Mann am Küchentisch schaut sorgenvoll auf einen Brief
Off

Viele Energieversorger haben aktuell die Preise für Strom und Gas erhöht. Mit Ende der Mindestvertragslaufzeit endet auch die Preisgarantie, sodass viele Kunden mehr bezahlen müssen. Nicht selten kommt mit der Jahresrechnung eine Nachforderung über mehrere 100 Euro. Wer nicht zahlt, muss schon ab 100 Euro Verzug befürchten, dass der Strom abgestellt wird. Dieses Risiko ist vielen Menschen nicht bewusst.

Abschläge für Strom und Gas sind keine Flatrate

Manche Verbraucher glauben, sie hätten – ähnlich wie bei Flatrate-Handyverträgen – mit den monatlichen Abschlagszahlungen für Energie bereits alles bezahlt. Sie wissen nicht, dass erst mit der jährlichen Abrechnung der tatsächliche Verbrauch festgestellt wird und die Kosten für Strom oder Heizung abgerechnet werden.

Preiserhöhung zeigt sich erst mit der Jahresrechnung

Die kommenden Jahresrechnungen für die Heizkosten könnten für böse Überraschungen sorgen. Eine Erhöhung der Heizkosten wird den Mietern bei Wohnungen mit Zentralheizung meist nicht mitgeteilt, so dass Mieter erst mit der Heizkostenjahresabrechnung erfahren, wie sich steigende Energiepreise auf ihre Rechnung auswirken. Die monatlichen Abschläge berücksichtigen noch nicht die 
aktuellen Preiserhöhungen. Betroffene sollten daher ihre Abschläge nach Vereinbarung mit dem Energieversorger oder dem Vermieter erhöhen, wenn dieser eine Preiserhöhung mitteilt. Andernfalls ist es wichtig, zusätzliches Geld für den Fall hoher Nachforderungen beiseite zu legen. Auf jeden Fall sollten Verbraucher ihre Strom- und Gaszähler regelmäßig ablesen, sonst stellen die Energieversorger ihre Forderungen auf der Basis eines geschätzten Verbrauchs.

Hohe Heizkosten im Altbau

Wohnungen in Gaarden und Neumühlen Dietrichsdorf wurden größtenteils zu einer Zeit gebaut, zu der man sich über Heizkosten wenig Gedanken machte. Wände und Dächer sind oft nicht gegen die Kälte gedämmt. Das treibt die Heizkosten in die Höhe. Wer dann noch Wäsche im Wohn- oder Schlafzimmer trocknen muss und nicht ausreichend lüftet und heizt, riskiert Schimmel an den Wänden.
Unsere Tipps zum Energiesparen und Schimmel vermeiden:

  • mehrmals täglich kurz bei weit geöffneten Fenstern und Zimmertüren höchstens 5 Minuten lüften, dabei die Heizkörper auf 0 stellen.
  • Fenster nicht auf Kipp stellen.
  • Geräte nach Gebrauch ganz ausschalten. Dabei ist eine Steckdosenleiste mit Schalter hilfreich. TV, Streaming und Spielkonsolen verbrauchen viel Strom.
Unterstützung für Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten

In unserer Sprechstunde hören wir häufig die Bitte „könnt Ihr das für mich schreiben?“. Nicht alle Menschen sind in der Lage, einen Brief so zu formulieren, dass er von Vertragspartnern richtig verstanden und ernst genommen wird.

6,2 Millionen Menschen in Deutschland können nur wenig lesen und schreiben. Das macht den Alltag schwierig, denn Betroffenen fällt es schwer, Verträge zu verstehen oder Rechnungen zu prüfen. Schon die Unterscheidung zwischen einem wichtigen und unwichtigen Brief wird dann zur Herausforderung.

Informationen in leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet auf ihrer Internetseite Informationen und Tipps zu vielen Themen des Alltags. Da diese oft umfangreich sind, gibt es jetzt auch Kurzfassungen in leichter Sprache zu den Themen Inkassobriefe,  Telefonverträge und Haftpflichtversicherungen. 

Betroffene richtig ansprechen

Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten sind oft erleichtert, wenn man sie darauf anspricht und ihnen Unterstützung anbietet. Wichtig dabei sind ein geschützter Raum und ein Gespräch unter vier Augen. Am besten sprechen Sie in solchen Fällen Ihre konkrete Beobachtung aus, zum Beispiel „ich habe den Eindruck, dass es Ihnen schwerfällt, das Formular auszufüllen.“

Grundbildung an der Förde-vhs

Ein Hinweis auf die vertrauliche Beratung und die Angebote beim Grundbildungszentrum der Förde-Volkshochschule kann helfen. Dort können Erwachsene mit Le-se- und Schreibproblemen in kleinen Gruppen ihre Kenntnisse verbessern. Zum Angebot gehören auch Umgang mit dem Computer, Jobsuche und Papiere ordnen. Die Teilnahme an den Kursen ist kostenfrei. 
Kontakt: Martina Vanicek, 0431/ 901 5240, Email: grundbildung@foerde-vhs.de. 

Konsum Alpha: Materialien zum Lernen

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit dem Landesverband der Volkshochschulen und der Universität Flensburg Lehrmaterialien zur Förderung von Lesen und Schreiben entwickelt. Die Übungen vermitteln zugleich Wissen für den Verbraucheralltag zu Verträgen, Versicherungen und rund um die Wohnung. Für die richtige Ordnung in wichtigen Dokumenten bietet Konsum Alpha zudem einen Lebensordner an. Interessierte können Deckblatt, Registerkarten, 
Erläuterungen und vertiefende Übungen kostenfrei hier herunterladen. Alle Materialien aus dem Projekt gibt es hier zum kostenfreien Download.

Verbraucherfragen und digitales Lernen leicht gemacht

Am 03. März von 14 bis 16 Uhr stellt die Verbraucherzentrale sämtliche Materialien aus dem Projekt KonsumAlpha auf einer Online-Veranstaltung über Zoom vor. Die Veranstaltung richtet sich an Menschen in beratenden Berufen. Kontakt für die Anmeldung: swetlana.pomjalowa@hamburg.arbeitundleben.de. 

Wie immer stehen wir in unseren Sprechstunden gern für Fragen zur Verfügung

Ordnung im Passwort-Chaos – so funktioniert es

Genies beherrschen das Chaos, andere setzen lieber auf Passwortmanager, Verschlüsselung und Notizen. Entscheidend sind sichere und individuelle Passwörter, um sich vor Betrügern und Datendieben im Netz zu schützen. 

Henriette B. will sich in ihrem Facebook-Konto anmelden. Bisher funktionierte das immer mit einem Klick. Ihr Computer hatte die gespeicherten Anmeldedaten automatisch ausgefüllt. Jetzt soll sie plötzlich ein Passwort eingeben. Seit sie es eingerichtet hat, ist viel Zeit vergangen, jetzt hat sie es vergessen. Mit dem neuen Windows Update ihres Computers wurden die Anmeldedaten aus dem Speicher gelöscht. „Kein Problem“, denkt sie und klickt auf den Button „Passwort vergessen“. So schickt Facebook ein neues Passwort direkt an die Mailadresse, die sie bei der Registrierung hinterlegt hat.

Mit der alten Mailadresse ist auch der Facebook-Zugang weg

Als keine Email ankommt, fällt der Betroffenen ein, dass sie irgendwann eine neue Mailadresse eingerichtet hat. In ihrem Facebook-Profil war noch die alte Adresse gespeichert. Leider ist dieser E-Mail Anbieter schon vor Jahren vom Markt verschwunden und mit ihm das E-Mail-Konto. Facebook kann in solchen Fällen aus Datenschutzgründen nicht weiterhelfen. Wer sich nicht mit den Daten identifizieren kann, die er bei der Registrierung angegebenen hat, erhält – zum Schutz der persönlichen Daten auf Facebook – keinen Zugriff auf das Konto. Die Folge: Henriette B. kann ihr Konto nur noch als Gast von einem neuen Account anschauen, aber nicht mehr nutzen.

Passwortmanager nutzen

Wer kennt es nicht: Bei einer neuen Registrierung glaubt man noch, sich das Passwort problemlos merken zu können. Wenige Wochen später ist es doch vergessen. Es gibt zwei Möglichkeiten, das zu verhindern: Entweder trägt man alle Anmeldedaten von Hand in eine Liste ein oder nutzt einen Passwortmanager. Das Bundesamt für Informationstechnik (BSI) empfiehlt die Software KeePass. Mit diesem kostenlosen Programm lassen sich Zugangsdaten zu diversen Webseiten lokal auf dem Computer speichern. Damit Konten und sensible Daten gut geschützt sind, ist ein sicheres Passwort wichtig. Darauf kommt es an:

  • lang und schwierig: Das Passwort sollte mindestens zehn Zeichen lang sein, aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen bestehen und in keinem Wörterbuch zu finden sein.
  • abstrakt: Namen aus der Familie, Geburtsdaten oder Hochzeitstage eignen sich nicht als Passwort. Solche Informationen können Fremde leicht herausfinden.
  • einzigartig: Jedes Nutzerkonto sollte ein anderes Passwort haben. Dabei genügt es, verschiedene Kürzel, Zahlen oder Sonderzeichen an das Einheitspasswort anzuhängen.
  • geheim: Die automatische Speicherung des Passworts im Browser ist nur so sicher wie der Computer selbst. Hier besteht das Risiko, dass andere darauf zugreifen.


Um Zugänge zu Online-Konten auszuspionieren, nutzen Hacker spezielle Programme. Diese können tausende Einträge aus Wörterbüchern in Verbindung mit Zahlenkombinationen in Sekundenschnelle testen. Immer wieder passiert es, dass Kriminelle sich in fremde Online-Konten einwählen und im Internet auf Kosten ahnungsloser Dritter einkaufen.
Mit einem Passwortmanager lassen sich sichere Passwörter erzeugen. Dasselbe funktioniert mit einem „Verschlüsseler“ (Kryptonizer), der aus einfachen Wörtern sichere Passwörter macht. Am besten bewahrt man das einfache Wort und die Verschlüsselung getrennt an sicheren Orten auf.  In unseren Sprechstunden erklären wir, wie die Verschlüsselung funktioniert.

Warnung: Vertreter an der Haustür in Gaarden unterwegs

In der Sprechstunde der Verbraucherzentrale im Vinetazentrum und in der anna (Anlaufstelle Nachbarschaft) Gaarden berichten in letzter Zeit viele Ratsuchende von Vertreterbesuchen an der Haustür. Auf Nachfrage bei der Telekom wird bestätigt, dass die Firma Ranger Marketing im Auftrag der Telekom in Gaarden unterwegs ist, um für die Umstellung von DSL auf VDSL zu werben. Außerdem traf unser Team am Bahide-Arslan-Platz in Gaarden auf Vertreter, die laut eigener Auskunft „die Steckdosen der Bewohner der Kaiserstraße kontrollieren“.

Es klingelt an der Haustür und Frau K. aus der Iltisstraße wundert sich: „Wer kann das um diese Uhrzeit sein?“. Als sie öffnet, steht ein junger Mann vor ihr, der sich als Mitarbeiter der Telekom vorstellt. Um den Hals trägt er ein Schlüsselband mit Telekom-Logo. Er hat ein Tablet in der Hand und fragt Frau K. nach ihrem Telefon- und Internetanschluss. Sie ist vorsichtig und gibt keine Informationen zu ihrem Telefon- und Festnetzvertrag weiter. Trotzdem notiert der Vertreter etwas auf seinem Tablet.

Vertrag untergeschoben?

Frau K. ist nach dem Besuch des Vertreters beunruhigt und fragt sich, ob man ihr vielleicht einen Vertrag untergeschoben hat. Sie besucht unsere Sprechstunde in der anna (Anlaufstelle Nachbarschaft) Gaarden. Unsere Rechtsberater gibt ihr einen vorformulierten Text für einen Widerruf mit Widerspruch gegen Datenspeicherung mit. Drei Tage später erhält die Betroffene eine E-Mail von der Telekom. Dort wird bestätigt, dass die Telekom „auf Direktvermarktungsfirmen setze, die Produkte von Tür zu Tür anbieten“. Ihr Name sei nun auf einer Sperrliste vermerkt, so dass sie nicht mehr von Vertretern an der Haustür angesprochen werden dürfe. Ein Vertrag sei nicht zustande gekommen.

Auch Mitarbeiter der Verbraucherzentrale betroffen

Auch bei einem unserer Mitarbeiter klingelten Vertreter an der Haustür. Beim ersten Besuch ließen sie sich durch ein sehr bestimmt vorgetragenes „Nein, wir brauchen keinen neuen Vertrag!“ abweisen. Beim zweiten Versuch drohte der Vertreter an der Haustür damit, dass das Internet abgeschaltet würde, wenn man nun nicht unterschreiben würde: „Das ist ihre letzte Chance!“

Nicht einschüchtern lassen

Wenn es plötzlich an der Haustür klingelt, sind die Betroffenen oft überrumpelt, lassen sich auf Gespräche ein oder können sich gegen falsche Behauptungen nicht wehren. So lassen sich Ärger mit Vertretern und untergeschobene Verträge vermeiden: 

  • Sagen Sie nein und schließen Sie die Haustür.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Geben Sie keine Kundennummern, E-Mail-Adressen oder Kontodaten heraus.
  • Sie können einen Vertrag, der an der Haustür geschlossen wurde, 14 Tage lang schriftlich widerrufen.
  • Kommen Sie in unsere kostenlose Sprechstunde, wir helfen Ihnen gern.
Selbstversuch im Telekommunikations-Shop

Wir wollten herausfinden, ob Vertragsangebote im Shop dieselben sind wie auf Online-Portalen der entsprechenden Unternehmen. Zudem interessierte uns, wie Verkaufsgespräche ablaufen. Deshalb haben sich unsere Tester in mehreren Shops zu einem Internet- und Festnetz-Vertrag beraten lassen. 

Verkäufer wollen verkaufen

Die Verkäufer, mit denen wir bei unserem Selbstversuch gesprochen haben, boten zuerst die teuersten Internet- und Festnetz-Verträge mit schneller Datenübertragung an. Erst auf Nachfrage bekamen wir günstigere Angebote. Als wir direkt nach dem Vertrag mit dem niedrigsten Preis fragten, wurde uns in 
allen Fällen davon abgeraten – mit Hinweis auf die vergleichsweise langsame Datenübertragung.

So funktioniert eine typische Verkaufsstrategie

Ein Verkäufer lenkte das Gespräch auf das Thema Handynutzung und Handyvertrag. „Dazu kommt hier gerade ein sehr günstiges Angebot herein“, sagte er mit Blick auf seinen Bildschirm. „Wenn Sie beide Verträge abschließen, kann ich Ihnen heute die Abschlussgebühr erlassen.“ Auf unseren Einwand, dass wir lediglich einen Vertrag für Festnetz und Internet brauchen, ging er nicht ein. Stattdessen wechselte er erneut das Thema: „Schauen Sie Fernsehen? Dann können Sie für nur 4,99 Euro alle Programme ohne Einschränkung in voll HD Qualität empfangen.“ Der Verkäufer notierte alle drei Angebote und wählte dabei für Festnetz und Internet den teuren Vertrag. Die Übersicht gab er den vermeintlichen Kunden mit und behielt einen Durchschlag. 

Tipp: Vor dem Besuch im Shop online Preise vergleichen

Die Internetseiten der Telekommunikationsunternehmen bieten die Möglichkeit, Leistungen und Preise zu vergleichen. Wichtig ist dabei im Blick zu behalten, welchen Service man wirklich braucht. Beim Vergleich helfen die Produktinformationsblätter, die bei den Online-Angeboten veröffentlicht sein müssen. Darin sind die Angaben meist klarer und übersichtlicher als in der Werbung. Unsere Erfahrung zeigt, dass man günstige Pakete im Shop oder am Telefon wahrscheinlich nur auf direkte Nachfrage bekommt. Wer unvorbereitet in den Shop geht, kann das Preis-Leistungs-Verhältnis der Angebote kaum bewerten.

Höhere Kosten durch untergeschobene Zusatzleistungen

In unsere Sprechstunden kommen immer wieder Menschen, die höhere Beträge bezahlen, als es im Shop oder am Telefon vereinbart war. Meist stellt sich in solchen Fällen heraus, dass zusätzlich zum Telefon und Internetvertrag weitere Leistungen gebucht wurden. Dabei geht es oft um TV-Angebote in HD Qualität, Versicherungen oder Passwortmanager. Entscheidend ist nicht, was Verkäufer im Shop oder am Telefon versprechen, sondern was im Vertrag steht. Deshalb ist es besonders wichtig, Verträge vor der Unterschrift genau zu lesen und bei Unklarheiten nachzufragen. Diese Punkte sollten geklärt sein:

  • Welche Kosten entstehen?
  • Gibt es eine einmalige Abschlussgebühr?
  • Ändern sich die Kosten innerhalb oder nach Ende der Vertragslaufzeit?
  • Wie lang ist die Mindestlaufzeit?
  • Wie lange vor Laufzeit-Ende muss ich kündigen?

Werbeanrufe vor dem Vertragsschluss verhindern

In den Verträgen kreuzen Verkäufer oft in den Datenschutzbestimmungen an, dass die Kunden Werbeanrufe und Werbung per Email erlauben. Später 
folgen Anrufe mit dem Ziel, weitere Verträge zu verkaufen. Oft merken Betroffene dabei nicht, dass ein Vertrag geschlossen wurde – etwa wenn der Verkäufer nur fragt „wäre das etwas für Sie?“ Deshalb ist es ratsam, die Erlaubnis für Werbung und Anrufe vor der Unterschrift im Vertrag zu streichen.

Gleich nach Vertragsabschluss kündigen oder widerrufen

Wenn sich die Kosten nach der Mindestlaufzeit erhöhen, ist es sinnvoll, den Vertrag gleich nach Vertragsschluss zu kündigen. Sonst passiert es leicht, dass man das Ende der Kündigungsfrist verpasst und dann für den Vertrag mehr bezahlt als nötig. Wichtig ist die schriftliche Kündigung per Brief. Kündigungen per Telefon oder Email lassen sich kaum belegen. Mit den kostenlosen Musterschreiben der Verbraucherzentrale ist eine schriftliche Kündigung schnell und einfach erledigt.
Wenn ein Vertrag am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurde, kann man ihn bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Das ist eine Möglichkeit, aus untergeschobenen Verträgen schnell wieder herauszukommen.

Bei Problemen mit Verträgen und Kündigungen bieten wir in unseren kostenlosen Sprechstunden Unterstützung.

Unsere Sprechstunde:

Gaarden:
Jeden Donnerstag
14.30 – 16.00 Uhr
Mehrgenerationenhaus Vinetazentrum

1. und 3. Donnerstag
10.00 – 12.00 Uhr
DAA Servicebüro Werftstr. 202 – 206

2. und 4. Donnerstag
10.00-12.00 Uhr
Anlaufstelle Nachbarschaft anna: (AWO) 
Preetzer Str. 35

Dietrichsdorf:
Jeden Dienstag
14.00 – 16.00 Uhr
Anlaufstelle Nachbarschaft anna:
Nachtigalstr. 8

E-Mail: quartier.kiel@vzsh.de
www.vzsh.de/vsiq
Tel: 0431/590-99-813
Tel: 0162/23-12-953

"Ich hab' dich gefilmt!" Kriminelle versuchen Bitcoins zu erpressen

Als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale morgens ihr Email-Postfach öffnen, finden sie eine erstaunliche Email: „Ich habe einen Videoclip erstellt, der auf der linken Bildschirmseite zeigt, wie Sie an sich selbst herumspielen, während auf der rechten Seite das Pornovideo zu sehen ist, das Sie sich zu diesem Zeitpunkt angesehen haben. Ein paar Mausklicks würden ausreichen, um dieses Video an alle Ihre Kontakte und Freunde in den sozialen Medien weiterzuleiten“, heißt es in der Erpresser Mail.

Mit Trojaner ausgespäht?

Der Absender gibt vor, ein professioneller Programmierer zu sein und einen Trojaner in den PC eingeschleust zu haben. Er verlangt eine Zahlung von Bitcoins im Wert von 1.600 Euro an ein BTC-Wallet (digitale Geldbörse). Da wir alle zurzeit oft an Videochats und -konferenzen teilnehmen und unsere Bildschirme mit anderen Chatteilnehmern teilen, sind wir es gewohnt, gefilmt zu werden. Die Drohung, dass Fremde sich Zugriff auf den PC verschafft haben und Benachrichtigungen an berufliche Kontakte versenden, beunruhigt, auch wenn man nie auf Pornoseiten unterwegs war. Wie berichtet man von solchen Emails bei Kollegen oder Vorgesetzten, ohne einen schlechten Eindruck zu hinterlassen? Mit massiven Drohungen und verwirrenden Behauptungen gelingt es Cyber-Kriminellen immer wieder, Betroffene zu verunsichern und zu ängstigen.

Muss ich mich vor den Erpressern fürchten?

Wir von der Verbraucherzentrale haben oft mit den absonderlichsten Betrugsfällen zu tun. Daher ist es für uns nicht schwer, diesen Erpressungsversuch als leere Drohung zu enttarnen. Noch nie ist uns ein Fall bekannt geworden, in dem Videos veröffentlicht wurden. Die wichtigste Regel: Betroffene sollten auf keinen Fall zahlen, keine Links anklicken, keine Anhänge öffnen und nicht antworten. 

Anzeige bei der Polizei stellen 

Eine Anzeige ist in Schleswig-Holstein unter anderem über die Online-Wache möglich. Zum Schutz gegen solche Angriffe ist es wichtig, die Betriebssysteme aller internetfähigen Geräte auf aktuellem Stand zu halten und regelmäßig Updates vorzunehmen. Eine Abdeckung der Kamera am Smartphone, Tablet und PC bietet zusätzliche Sicherheit.

Unbezahlte Jahresabrechnung für Strom und Wasser führt zu Sperre

Wegen einer nicht bezahlten Nachforderung der Stadtwerke wurde einer Familie aus Gaarden mit zwei kleinen Kindern das Wasser abgestellt. Die Betroffenen konnten weder kochen noch duschen und waren auf die Hilfe ihrer Nachbarn angewiesen. Mit Unterstützung der Verbraucherzentrale konnte die Familie ihr Problem schließlich lösen und außerdem ihre Kosten für Strom und Gas deutlich senken.

Im Oktober 2021 erhielt die Familie die Jahresabrechnung ihres Energieversorgers für die Monate März bis September mit einer Forderung über 1.111 Euro Nachzahlung. Der Familienvater verstand nicht, warum er trotz seiner monatlichen Abzüge für Strom und Wasser zusätzlich so einen hohen Betrag zahlen sollte.

Neuer Anbieter, altes Problem 

Der Betroffene versuchte das Problem auf seine Weise zu lösen, wechselte den Stromanbieter und warf die Rechnungen der Stadtwerke ungeöffnet in den Mülleimer. Selbst eine Sperrandrohung für den Wasseranschluss beachtete er nicht. Anfang Mai 2021 kamen Techniker der Stadtwerke mit einem Beschluss des Gerichts. Dieser erlaubte ihnen,
die Wohnung zu betreten und den Wasserzähler abzubauen. Bevor sie gingen, übergaben sie der Familie einen Brief mit einer Forderung von 1.995 Euro.

Hilfeholen ist nie zu spät

Der Betroffene wandte sich an einen Freund und bat ihn um Hilfe, weil seine Deutschkenntnisse nicht ausreichten, um das Problem zu verstehen und allein lösen zu können. 
Dabei stellte sich heraus:

  • Die Abschläge konnten nicht immer vom Konto abgebucht werden.
  • Die Familie hatte einen sehr hohen Wasser- und Stromverbrauch.
  • Dem Betroffenen war nicht klar, dass die monatlichen Abschläge geschätzt sind und die tatsächlichen Kosten vom Verbrauch abhängen.
  • Erst mit der Jahresabrechnung steht der endgültige Rechnungsbetrag fest.


Mit Unterstützung der Verbraucherzentrale konnte die Familie das Problem lösen. Das Wasser wurde wieder angestellt und die Schulden bei den Stadtwerken zahlen die Betroffenen in Raten ab.

Tipps: Mahngebühren und Sperren vermeiden

  • Briefe sofort öffnen. Bei Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben Kontakt zum Unternehmen aufnehmen.
  • Kontoauszüge sorgfältig prüfen: werden Miete und Abschläge für und Wasser, Strom und Gas immer korrekt abgebucht?
  • Regelmäßig die Zählerstände ablesen, um den tatsächlichen Verbrauch im Auge zu behalten.
  • Energiespartipps beim Energieberater der Verbraucherzentrale einholen. 
  • Wenn Rechnungen oder Mahnungen unverständlich sind oder eine Sperre von Strom oder Wasser droht: Hilfe holen – zum Beispiel in unserer kostenlosen Sprechstunde.


Gaarden:                                
Jeden Donnerstag
14.30 – 16.00 Uhr
Mehrgenerationenhaus Vinetazentrum

1. und 3. Donnerstag
10.00 – 12.00 Uhr
DAA Servicebüro Werftstr. 202 – 206

2. und 4. Donnerstag
10.00-12.00 Uhr
Anlaufstelle Nachbarschaft anna: (AWO) 
Preetzer Str. 35

Dietrichsdorf:
Jeden Dienstag
14.00 – 16.00 Uhr
Anlaufstelle Nachbarschaft anna:
Nachtigalstr. 8

E-Mail: quartier.kiel@vzsh.de
www.vzsh.de/vsiq
Tel: 0431/590-99-813
Tel: 0162/23-12-953

Reisen in Corona-Zeiten – Tipps für die sichere Planung

Viele Menschen denken jetzt über eine Reise im Sommer nach. Manche möchten endlich die Familie im Ausland wiedersehen. Andere wünschen sich Abwechslung vom Alltag zu Hause. Andererseits will natürlich niemand eine Reise bezahlen, die wegen der Pandemie ausfällt. Das ist wichtig bei der Planung.

Niemand kann sicher vorhersagen, wie die Situation im Sommer im In- und Ausland sein wird. Das sind wichtige Punkte bei der Vorbereitung der Reise:

1.    Bei der Buchung von Reisen und Flügen darauf achten, ob man die Rese bis kurz vor dem Start kostenfrei oder mit geringen Kosten absagen (stornieren) kann.
2.    Vorkasse - wenn möglich – vermeiden.
3.    Informationen über die aktuellen Regeln und Verbote für das Reiseziel einholen – zum Beispiel bei den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.

Pauschalreise ins Ausland kostenlos absagen (stornieren)

Wenn in einem Land viele Menschen mit Corona infiziert sind, ist es gefährlich, dorthin zu reisen. Die Regierung spricht dann eine Reisewarnung aus. Mit ihrer kostenlosen App „Sicher Reisen“ informiert die Bundesregierung über die Bedingungen für das Reiseziel. Liegt eine Reisewarnung vor, kann man im Einzelfall von einer Pauschalreise kostenlos zurücktreten. Eine Pauschalreise ist dann gegeben, wenn zwei oder mehr Leistungen wie Hotel und Flug bei einem Anbieter gebucht wurden. Hat jemand eine Einzelleistung, zum Beispiel nur eine Ferienwohnung gebucht, ist eine kostenlose Stornierung nur möglich, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Flug wegen Corona gestrichen

Wenn man einen Flug selbst storniert, gelten die Bedingungen, zu denen das Ticket gekauft wurde (siehe Punkt 1). Wenn die Fluggesellschaft den Flug wegen Corona absagt, besteht ein Recht auf die Rückzahlung der Ticketkosten.

Wenn ich im Ausland krank werde

In allen EU-Ländern und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist man mit der Krankenkassen-Karte der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Eine Liste der Länder gibt es hier. Beim Arzt oder in der Klinik müssen Betroffene die Krankenkassen-Karte und den Personalausweis vorlegen.

Für Reisen in Länder außerhalb der EU, in denen kein Sozialversicherungs-Abkommen besteht, muss man die Kosten für Behandlung und Medikamente selbst bezahlen. Daher empfehlen wir, für Auslandsreisen eine private Reise-Krankenversicherung abzuschließen. Diese ist für kurze Reisen oft schon für weniger als 10 Euro pro Jahr zu haben. Wichtig beim Abschluss ist die Dauer der Reise und des Versicherungsschutzes. Behandlungskosten beim Arzt muss man im Ausland oft zunächst selbst zahlen und kann sich diese mit entsprechendem Beleg von der Versicherung zurückholen. Wer im Urlaub ins Krankenhaus muss, nimmt am besten mit der Krankenversicherung Kontakt auf, um die Kostenübernahme vorab zu klären. Gerade der Rücktransport sollte immer mitversichert sein. Hier gibt es Unterschiede in der Formulierung, wie zum Beispiel medizinisch sinnvoll/notwendig. 

Hier gibt es weitere aktuelle Informationen zum Thema Reisen in Zeiten von Corona. 

Hilfe bei der Rückforderung von Reisekosten bietet unsere kostenlose Sprechstunde in Gaarden oder Neumühlen-Dietrichsdorf. 

Vorsicht, Abzocke: Falsche Inkassoschreiben im Umlauf

Als eine über 70-jährige aus Gaarden im Dezember ihre Post öffnete, bekam sie einen Schreck: Ein Inkasso-Unternehmen forderte 643,65 Euro von ihr. In dem Schreiben hieß es, sie hätte eine Rechnung aus dem Jahr 2014 nicht beglichen und auf weitere Zahlungsaufforderungen nicht reagiert.

Eine Woche Alpträume
Die Betroffene konnte sich nicht erinnern, dass sie jemals eine Rechnung nicht bezahlt hatte. Eine Woche lang konnte sie nicht schlafen. Die Inkasso-Forderung enthielt auch ein Angebot: Wenn sie innerhalb von 7 Tagen bezahlen würde, wären nur noch 358,78 Euro fällig. Damit die Alpträume aufhören, wollte sie das Angebot annehmen, hatte den beiliegenden Überweisungsträger bereits ausgefüllt und wollte ihn bei ihrer Hausbank abgeben.

Schwiegersohn hakt nach
Zum Glück für die Seniorin wurde ihr Schwiegersohn stutzig, wandte sich an uns und schickte die Inkasso-Forderung. Nach einer Überprüfung konnten wir feststellen, dass die Forderung gefälscht war. Grammatikfehler im Schreiben und die Forderung nach Überweisung auf ein Konto in Großbritannien wiesen darauf hin.

Ins Visier von Betrügern geraten
Ein paar Monate später bekam die Betroffene erneut eine Forderung. Diesmal von einem anderen Inkasso-Büro. Nach unserer Überprüfung empfahlen wir ihr, auch diese zu ignorieren. Im April 2021 folgte eine erneute Inkasso-Forderung in Höhe von 268,60 Euro. Diesmal sollte das Geld nach Griechenland überwiesen werden. In jedem Schreiben war eine andere Summe und ein anderes Inkasso-Büro angegeben.

Inkasso-Forderungen: erst prüfen, dann zahlen
Haben Sie auch eine Inkasso-Forderung bekommen und fragen sich, ob Sie bezahlen müssen? In unserem Online-Inkasso-Check können Sie die Forderung kostenlos selbst überprüfen. Sollten Sie dann immer noch unsicher sein oder Unterstützung brauchen, kommen Sie gern in unsere Sprechstunde in Gaarden oder Neumühlen-Dietrichsdorf.

Warnung: Untergeschobene Verträge von dubiosen Vertretern an der Haustür

Die Verbraucherzentrale warnt davor, sich an der Haustür auf Gespräche oder Geschäfte einzulassen. Ein typischer Fall aus Gaarden zeigt, wie unseriöse Vertreter ahnungslose Menschen austricksen. Eine Flüchtlingsfamilie geriet deshalb in eine teure Vertragsfalle.

Die Masche ist alt, doch sie funktioniert noch immer – vor allem bei Menschen, die nicht gut deutsch verstehen und keine Erfahrung mit Vertretern haben. Als Aldin M. auf ein Klingeln hin die Haustür öffnete, sah er einen lächelnden jungen Mann vor sich. Dieser stellte sich schnell vor und sagte, dass ein Anbieterwechsel im Haus stattfinden und eine neue Firma die Verträge übernehmen würde. Der Familienvater sollte mit zwei Unterschriften bestätigen, dass er informiert wurde. Er verstand den jungen Mann nicht richtig, unterschrieb aber schließlich auf dessen intensives Drängen und Warnung vor einer angeblichen Abschaltung der Telekommunikationsverbindungen.

Böses Erwachen kommt oft erst nach 14 Tagen Widerrufsfrist
elche Folgen die Unterschriften hatten, wurde einen Monat später klar. Aldin M. bekam zwei neue Verträge geschickt. Zusätzlich zu seinem alten Telekommunikationsvertrag, mit dem er bisher zufrieden war, sollte er zusätzlich jeden Monat 80 Euro für Internet und Fernsehen mit mehreren hundert Kanälen zahlen. Er konnte sich nicht erinnern, dass er einen Vertrag abgeschlossen hatte – bis ihm einfiel, dass vor ein paar Wochen jemand an der Haustür war.

Niemals an der Haustür unterschreiben
Die Widerrufsfrist von 14 Tagen, die bei Geschäften an der Haustür gilt, half nicht weiter, denn mit seinen Unterschriften an der Haustür hatte er den Erhalt der Widerrufsinformation bestätigt. Damit ist die Familie nun für zwei Jahre an Verträge gebunden, die sie nicht braucht. Finanziell bedeutet das in diesem Fall eine zusätzliche Belastung von fast 2.000 Euro. 
In einem ähnlichen Fall schloss ein Verbraucher einen neuen Telekommunikationsvertrag ab, der erst eineinhalb Jahre später gelten sollte. Der Verkäufer an der Haustür behauptete, dass man in dem Fall drei Monate Zeit hätte, den Vertrag zu widerrufen. Hier liegen gleich zwei Rechtsprobleme vor. Zum einen beträgt die Widerrufsfrist nur 14 Tage ab dem Moment, in dem man über das Widerrufsrecht informiert wurde. Darüber hinaus darf die anfängliche Vertragslaufzeit zwischen einem Verbraucher und einem Telekommunikationsanbieter 24 Monate nicht überschreiten. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zählt die Vorlaufzeit zur Vertragslaufzeit, da sie den Kunden an einen Vertrag bindet.  

Wer seine Rechte kennt, spart Geld und schont die Nerven

  • Vorsicht – unseriöse Vertriebsmitarbeiter nutzen es oft aus, wenn Menschen nicht gut Deutsch verstehen.
  • Unterschriften an der Haustür sind riskant und in der Regel unnötig. Besser ist es, sich Verträge in Ruhe durchzulesen und im Zweifel erklären zu lassen – zum Beispiel in der Sprechstunde der Verbraucherzentrale.
  • Häufig sagen Verkäufer etwas anderes, als im Vertrag steht.
  • Wer einen Vertrag an der Haustür unterschrieben hat, kann ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen – am besten schriftlich und per Einwurfeinschreiben (Musterbriefe gibt es auf www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe)
  • Es ist immer riskant, fremde Menschen spontan in die Wohnung zu lassen. Handwerker und Techniker kündigen ihren Besuch rechtzeitig mit einem Aushang im Treppenhaus an.
  • Vorsicht mit Gesprächen an der Haustür. Am besten lässt man sich darauf nicht ein.
Blick auf den Vinetaplatz in Kiel-Gaarden

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Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
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1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.