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Verbraucherwarnung: Fragwürdige Schreiben der „LottoBlock Vorteilsgemeinschaft“

Stand:
Aktuell melden sich vermehrt Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), weil sie überraschend Post von „LottoBlock“ erhalten – inklusive angeblicher Vertragsbestätigung und angekündigten Abbuchungen von monatlich 96 Euro. Viele Betroffene betonen, dass sie einen solchen Dienst nie beantragt haben.
Mehrere Briefe werden in einen Briefkasten geworfen
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Betroffene werden in den Schreiben ohne erkennbare Zustimmung als „Mitglied der LottoBlock Vorteilsgemeinschaft“ begrüßt. In den Schreiben werden bereits korrekte Bankdaten aufgeführt und Abbuchungen angekündigt. Zum Teil werden diese Beträge tatsächlich eingezogen – häufig über Zahlungsdienstleister wie FinXP Ltd (Malta) oder PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Als Vertragspartner wird die Tradeco Malta Ltd. mit Sitz in Burgas, Bulgarien, genannt.

Die Nachverfolgung ist für Betroffene schwierig, da die Zahlungen über Drittanbieter laufen. In manchen Fällen kam es bereits zu Abbuchungen über Zahlungsdienstleister wie FinXP Ltd (Malta) oder PPS Perfunctio Payment Services GmbH. Als Vertragspartner wird allerdings die Tradeco Malta Ltd. mit Sitz in Burgas, Bulgarien, genannt.

Ein Begrüßungsschreiben der LottoBlock Vorteilsgemeinschaft
Quelle: VZSH

 

Woher die Autoren der Schreiben die Daten der Betroffenen haben, ist nicht abschließend geklärt. Möglich ist, dass Betroffene zuvor unerwünschte Werbeanrufe erhalten haben, bei denen ihnen eine angebliche Gewinnspielteilnahme oder ein ausstehender Vertrag suggeriert wurde. Darüber hinaus könnten die Daten auch aus alten bereits gekündigten Online-Abonnements für Lotto-Gewinnspiele stammen.

Betroffene sollten sofort handeln

  • Unberechtigte Lastschriften bei der Bank zurückbuchen lassen
  • Widerruf oder Kündigung an den Anbieter senden
  • Bei Verdacht auf ungewollten oder erschlichenen Vertrag zusätzlich eine Anfechtung erklären

Beratung bei Unsicherheiten

Wer Unterstützung benötigt oder Fragen zu seinem konkreten Fall hat, kann sich jederzeit an die Beratung der VZSH wenden. Dort erhalten Betroffene eine fachkundige Einschätzung und Hilfe bei den nächsten Schritten.