Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Inkasso: EOS treibt Kosten unrechtmäßig in die Höhe

Stand:
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg urteilt: Die EOS Investment GmbH verlangte Ersatz für einen rein fiktiven Schaden. Mehr als 700 Menschen haben sich der Musterfeststellungsklage vom vzbv angeschlossen. Verbraucher:innen dürfen nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet werden.
Vertragsunterlagen und Taschenrechner

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen anderer Unternehmen und beauftragt ein Schwesterunternehmen mit dem Inkasso.
  • Das Oberlandesgericht in Hamburg hat entschieden, dass Verbraucher:innen nicht für diese Kosten aufkommen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Sie können die Rechtmäßigkeit eingegangener Forderungen mithilfe unseres interaktiven Inkasso-Checks überprüfen.
  • Alle Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage finden Sie hier.
Off

Die Unternehmen der EOS Gruppe gehören zu den größten Akteuren im deutschen Inkassobereich. Zu ihnen gehört auch die EOS Investment GmbH. Diese übernimmt Forderungen von anderen Unternehmen wie Banken oder der Otto Group und beauftragt wiederum die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) mit dem Inkassoverfahren. Beide Unternehmen sind Teil des Otto-Konzerns.

Unnatürliche Kostenerhöhung

Aus Sicht des vzbv erzeugen die beiden Unternehmen künstlich Inkassokosten, indem sie sich gegenseitig beauftragen. Statt Mahngebühren von beispielsweise 2,50 Euro sollen Betroffene plötzlich wesentlich höhere Inkassokosten zahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Ansicht, dass diese Inkassokosten nicht gefordert werden dürfen. Grund dafür ist, dass sie als Schwesterunternehmen demselben Konzern angehören.

Klage vorerst erfolgreich

Der vzbv hat erfolgreich für über 700 Betroffene vor dem OLG in Hamburg geklagt.  Am 15. Juni 2023 entschied das Gericht, dass es sich bei der Schadensposition, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung des EOS DID verlangt, um einen rein fiktiven Schaden handelt. Diesen müssen die Verbraucher:innen nicht erstatten.

Das Urteil signalisiert der Inkasso-Branche, dass ähnliche Praktiken nicht akzeptabel sind. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die EOS Investment GmbH hat einen Monat Zeit, beim Bundesgericht Revision einzulegen.

Die Entscheidung des OLG ist besonders erfreulich für Verbraucher:innen, die sich zuvor im Klageregister eingetragen haben und so an der Klage beteiligt waren. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, können sie sich auf dieses Urteil berufen und bereits geleistete Zahlungen zurückfordern. Das Urteil betrifft jedoch ausschließlich Inkassokosten, welche die EOS Investment für die Beauftragung von Deutscher Inkasso-Dienst GmbH in Rechnung gestellt hat.

Aus Sicht des vzbv sollen außerdem bereits geleistete Zahlungen an Betroffene erstattet werden.

Brief-Ärger

Inkasso-Check

Müssen Sie wirklich zahlen? Hier können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.