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Joschka Knuth besucht die Verbraucherzentrale

Stand:
Am Freitag besuchte der Landtagsabgeordnete und verbraucherpolitische Sprecher der Grünen die Verbraucherzentrale. Im Gespräch mit Vorstand Stefan Bock ging es um die Schwerpunkte der Verbraucherarbeit in Schleswig-Holstein und um die Themen und Probleme, die Verbraucher*innen aktuell bewegen.
Joschka Knuth, Landtagsabgeordneter der Grünen und Stefan Bock, Vorstand der VZSH

Am Freitag besuchte der Landtagsabgeordnete und verbraucherpolitische Sprecher der Grünen die Verbraucherzentrale. Im Gespräch mit Vorstand Stefan Bock ging es um die Schwerpunkte der Verbraucherarbeit in Schleswig-Holstein und um die Themen und Probleme, die Verbraucher*innen aktuell bewegen.

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In einer zunehmend komplexen und digitalen Welt wird es schwieriger, die richtigen Entscheidungen zu treffen und bei Problemen mit Anbietern ihre Rechte durchzusetzen. Transparenz und Sicherheit bei Produkten und Dienstleistungen sind vor diesem Hintergrund besonders wichtig und bilden die Basis für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb.

Reform des Verbraucherrechts

Die Verbraucherzentrale setzt sich für eine Reform des Verbraucherrechts ein. Dazu gehört zum Beispiel, dass Verbraucher einen Vertrag auf demselben Weg rechtssicher kündigen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Anbieter müssten verpflichtet werden, ihren Kunden ein leicht zugängliches Online-Kündigungsformular zur Verfügung stellen und eingegangene Kündigungen schriftlich zu bestätigen. „So einfach wie Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz Abonnements oder Verträge eingehen können, so einfach müssen sie aus diesen auch wieder aussteigen können. Denn für viele Menschen bedeuten online abgeschlossene Verträge echte Kostenfallen“, sagte Knuth am Rande seines Besuches.

Kostenfalle Test-Abo

Die Verbraucherzentrale fordert außerdem, dass Test-Abos ohne Kündigung enden müssen. Dating-Portale, Streaming-Dienste, Fitnessstudios und viele andere Anbieter werben mit preisgünstigen oder kostenlosen Probe-Abos um neue Kunden. Solche Probe-Abos führen häufig in die Kostenfalle, weil sie sich automatisch verlängern. Beispiel Online-Dating: Hier werben Anbieter mit kostenlosen oder vergünstigten Probemitgliedschaften, die nach Ablauf in eine Mitgliedschaft für sechs oder sogar zwölf Monate zu einem viel höheren Preis umgewandelt werden. Ähnlich ist das Prinzip bei der Probe Bahn Card der Deutschen Bahn. Wer nicht rechtzeitig sechs Wochen vor Ende der Laufzeit kündigt und sicherstellt, dass die Kündigung ankommt, hat automatisch ein Jahresabonnement abgeschlossen. „Ich freue mich, dass die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in ihrer Arbeit schon lange auch das Netz in den Fokus ihrer Beratungsarbeit nimmt. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz weit über den Datenschutz hinaus muss noch viel stärker auch in den Fokus der Politik und der Öffentlichkeit rücken“, sagte Knuth weiter. 

Joschka Knuth ist seit Juli 2019 Abgeordneter im Schleswig-Holsteinischen Landtag und Mitglied der Grünen Fraktion. Seine Themenschwerpunkte sind Wirtschaft, Digitalisierung, Arbeit, Sport, Verbraucherschutz, Tierschutz und Eine Welt. 
 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.