In den Beratungsstellen sowie in der Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gilt die 3G-Regel.
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Für den Zutritt in die Beratungsstellen und Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein benötigen Besucher einen Nachweis über
- vollständigen Impfschutz gegen COVID-19
- oder über Genesung von COVID-19
- oder einen aktuellen, negativen Coronatest (Antigen-Test maximal 24 Stunden, PCR-Test maximal 48 Stunden alt)