Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Bahneinschränkungen durch Wintersturm „Elli“: Das sind die Fahrgastrechte

Stand:
Witterungsbedingt kommt es derzeit im Fernverkehr der Bahn in Schleswig-Holstein und angrenzenden Bundesländern zu zahlreichen Zugausfällen und Verspätungen. Auch bei extremen Wetterlagen gelten die Fahrgastrechte der Bahn weitgehend.
Eine eingeschneite Bahnstrecke mit Oberleitungen und Bäumen
Off

Mein Zug fällt aus

Fällt ein Zug aus, kann die Reise kostenfrei zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt oder mit einem anderen Zug zum ursprünglichen Zielort durchgeführt werden; die Zugbindung ist aufgehoben. Alternativ besteht die Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten zu lassen.

Mein Zug hat Verspätung

Bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof können 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent zurückgefordert werden. Entschädigungsansprüche entfallen jedoch, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist – ob dies bei der aktuellen Wetterlage zutrifft, ist im Einzelfall zu prüfen.

Ich muss meine Reise abbrechen

Müssen Reisende ihre Fahrt unterwegs abbrechen, weil ein Anschluss nicht mehr erreicht wird, ist die Bahn verpflichtet, eine Ersatzbeförderung oder gegebenenfalls eine Übernachtungsmöglichkeit bereitzustellen. Ist kein Ansprechpartner erreichbar, können notwendige Kosten in angemessenem Rahmen selbst verauslagt und später erstattet werden.

Unterstützung der VZSH

Sollte Sie Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Verbraucherrechte haben, erhalten Sie Unterstützung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.