Mein Zug fällt aus
Fällt ein Zug aus, kann die Reise kostenfrei zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt oder mit einem anderen Zug zum ursprünglichen Zielort durchgeführt werden; die Zugbindung ist aufgehoben. Alternativ besteht die Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten zu lassen.
Mein Zug hat Verspätung
Bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof können 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent zurückgefordert werden. Entschädigungsansprüche entfallen jedoch, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist – ob dies bei der aktuellen Wetterlage zutrifft, ist im Einzelfall zu prüfen.
Ich muss meine Reise abbrechen
Müssen Reisende ihre Fahrt unterwegs abbrechen, weil ein Anschluss nicht mehr erreicht wird, ist die Bahn verpflichtet, eine Ersatzbeförderung oder gegebenenfalls eine Übernachtungsmöglichkeit bereitzustellen. Ist kein Ansprechpartner erreichbar, können notwendige Kosten in angemessenem Rahmen selbst verauslagt und später erstattet werden.
Unterstützung der VZSH
Sollte Sie Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Verbraucherrechte haben, erhalten Sie Unterstützung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.