Zweifelhafte Absichten – Das empfiehlt die Verbraucherzentrale
Ob Kaltakquise oder das Sammeln von Daten – die Hintergründe des Einwurfs sind nicht eindeutig zu klären. Seriöse rechtliche Angelegenheiten werden allerdings in der Regel schriftlich mit klarer Benennung des Sachverhalts, vollständiger Absenderangabe und nachvollziehbaren Kontaktdaten mitgeteilt. Ein anonymer oder lediglich vage formulierter Zettel mit der Aufforderung zu einem dringenden Rückruf entspricht nicht der üblichen Vorgehensweise bei zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Die VZSH rät daher dringend:
- Nicht zurückrufen
- Keine persönlichen Daten preisgeben
- Keine Zahlungen leisten
- Im Zweifel rechtlichen Rat einholen
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Druck aufgebaut oder mit rechtlichen Konsequenzen gedroht wird, ohne dass konkrete Informationen zum angeblichen Anliegen genannt werden.
Wer suchet, der findet – den Falschen
Wer in diesem Fall auf Nummer sicher gehen möchte und die auf dem Zettel angegebene Mobilfunknummer in eine Suchmaschine eingibt, gelangt schnell auf die Seite einer Finanzberatungsfirma. Auch der auf dem Zettel genannte Name entspricht dem des Geschäftsführers dieser Firma. Auf Nachfrage der Verbraucherzentrale gibt die Firma allerdings an, nichts mit den Zetteln zu tun zu haben.
Möglich ist daher, dass Name und Nummer bewusst von Dritten genutzt werden, um Seriosität und Vertrauen eines lokalen Anbieters vorzutäuschen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist dieses Vorgehen besonders perfide, da selbst skeptische Menschen, die Rechercheaufwand betreiben, hinters Licht geführt werden.