Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Höhere Zinsen in Sicht? Nicht zu neuen Abschlüssen drängen lassen

Die Europäische Zentralbank (EZB) will die Anleihekäufe zum Jahresende einstellen. Das könnte das Ende für die Zeit der niedrigen Zinsen bedeuten. Verbraucher sollten sich aber nicht zum Abschluss womöglich teurer oder unnötiger Verträge drängen lassen.
junger Mann plant und rechnet

Die Europäische Zentralbank (EZB) will die Anleihekäufe zum Jahresende einstellen. Das könnte das Ende für die Zeit der niedrigen Zinsen bedeuten. Auch wenn die Darlehenszinsen wahrscheinlich nicht sofort in die Höhe schnellen, werden Banken diese Entscheidung der EZB bald zum Anlass nehmen, um Kunden Zinssicherungsprodukte zu verkaufen. Verbraucher sollten sich aber nicht zum Abschluss womöglich teurer oder unnötiger Verträge drängen lassen.  

Off

Mit dem Ende ihrer Anleihekäufe könnte die EZB auch das Ende der niedrigen Zinsen in Europa einleiten. Sollten die Zinsen deutlich steigen und wieder das Niveau der Jahre vor der Finanzkrise erreichen, müssten Verbraucher in den nächsten Jahren mit Bauzinsen von rund fünf Prozent rechnen. „Damit würden sich die heutigen Finanzierungskosten mehr als verdoppeln“ sagt Michael Herte, Fachmann für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Wer eine Immobilie erworben hat und in den nächsten Jahren einen neuen Zins für die Anschlussfinanzierung vereinbaren muss, sollte sich deshalb gegen steigende Zinsen absichern.

Bausparvertrag für Langzeit-Sparer

Eine Möglichkeit für langfristige Planer ist ein Bausparvertrag. Damit erwirbt man einen Anspruch auf ein Darlehen zu vorher festgelegten Konditionen. Um die Voraussetzungen für die Darlehensvergabe zu schaffen, muss man einen festgelegten Sparbeitrag zahlen. Trotzdem kann die Bausparkasse nicht verbindlich festlegen, wann das Darlehen ausgezahlt wird. „Deshalb bietet sich dieser Weg nur an, wenn man mindestens 10 Jahre Zeit hat, bis das Baudarlehen benötigt wird“, erläutert Herte. Ein weiterer Wermutstropfen sind dabei die Abschlusskosten – ein Prozent der Bausparsumme beträgt durchschnittlich die Abschlussgebühr. 

Forwarddarlehen mit Risiko

Wer bereit ist, sich Planungssicherheit etwas kosten zu lassen, kann auf ein Forwarddarlehen setzen. Dabei schließt der Kunde einen Vertrag im Voraus ab. Das Darlehen wird bis zu fünf Jahre später ausgezahlt. Wenn die Zinsen in diesem Zeitraum steigen, profitiert der Kunde, weil der Zinssatz für sein Darlehen bei Vertragsabschluss auf niedrigem Niveau festgesetzt wurde. Für diese Sicherheit verlangen Banken einen Aufschlag. Bleiben die Zinsen niedrig, hat der Kunde draufgezahlt. Wer das Darlehen nicht abnimmt, muss eine Entschädigung leisten. „Wenn Zinserhöhungen sicher zu erwarten sind, wird die Bank aber einen hohen Aufschlag für das Forwarddarlehen verlangen, so dass sich dieses Geschäft für den Kunden kaum mehr lohnt“, erklärt Herte. 

So viel wie möglich zurückzahlen

Wer die niedrigen Zinsen nutzt, um möglichst viel zurückzuzahlen, ist auf der sicheren Seite. Vor allem Sondertilgungsrechte lohnen sich. „Wenn sich nach Ablauf der ersten Zinsbindung der Zinssatz verdoppelt hat und die Hälfte der Gesamtschuld abbezahlt ist, sollten Kunden weiterhin ihre bisherige Rate zahlen“, empfiehlt Herte. Wer stattdessen die Raten verkleinert, braucht länger für die Tilgung und ist von steigenden Zinsen stärker betroffen. Unabhängige Beratung zur Immobilienfinanzierung bietet die Verbraucherzentrale.
 

VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.