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Vermehrte Anfragen nach Posterhalt von 1N Telecom

Stand:
Zurzeit melden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), die Schadensersatzforderungen des Unternehmens erhalten haben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo
Off

Bereits in der Vergangenheit verunsicherte die 1N Telecom zahlreiche Verbraucher mit Werbeschreiben und Tarifangeboten. Aktuell wenden sich jedoch viele Menschen an die VZSH, die Rechnungen, Kündigungen und Schadensersatzforderungen von der 1N Telecom erhalten haben. Obwohl in vielen Fällen scheinbar zu keinem Zeitpunkt ein Vertrag zustande kam, stellt das Unternehmen 419,88 Euro in Rechnung.

Aktuell verschickt die 1N Telecom Briefe an zahlreiche Verbraucher. Rechnung, Kündigung, Schadensersatz oder die Aufforderung den Vertrag beim bisherigen Anbieter zu kündigen - zwar unterscheidet sich die angegebenen Hintergründe der Schreiben. Was sie jedoch gleich haben, ist die Höhe des geforderten Betrages: 419,88 Euro sollen Verbraucher zahlen. Die Angabe einer Vertragsnummer lassen die Schreiben seriös wirken, doch nicht selten wundern sich die Verbraucher über den Erhalt der Post. Betroffene teilen der VZSH mit, dass sie zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen haben.

Experten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) haben dazu die folgende Anleitung verfasst, die darlegt, welche Schritte Verbraucher unternehmen können, um sich gegen die Schadensersatzforderungen des Unternehmens zu wehren. 

Unter diesem Link gelangen Sie zu dem Artikel der VZ NRW: 1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.