Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Vermehrte Anfragen nach Posterhalt von 1N Telecom

Stand:
Zurzeit melden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), die Schadensersatzforderungen des Unternehmens erhalten haben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo
Off

Bereits in der Vergangenheit verunsicherte die 1N Telecom zahlreiche Verbraucher mit Werbeschreiben und Tarifangeboten. Aktuell wenden sich jedoch viele Menschen an die VZSH, die Rechnungen, Kündigungen und Schadensersatzforderungen von der 1N Telecom erhalten haben. Obwohl in vielen Fällen scheinbar zu keinem Zeitpunkt ein Vertrag zustande kam, stellt das Unternehmen 419,88 Euro in Rechnung.

Aktuell verschickt die 1N Telecom Briefe an zahlreiche Verbraucher. Rechnung, Kündigung, Schadensersatz oder die Aufforderung den Vertrag beim bisherigen Anbieter zu kündigen - zwar unterscheidet sich die angegebenen Hintergründe der Schreiben. Was sie jedoch gleich haben, ist die Höhe des geforderten Betrages: 419,88 Euro sollen Verbraucher zahlen. Die Angabe einer Vertragsnummer lassen die Schreiben seriös wirken, doch nicht selten wundern sich die Verbraucher über den Erhalt der Post. Betroffene teilen der VZSH mit, dass sie zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen haben.

Experten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) haben dazu die folgende Anleitung verfasst, die darlegt, welche Schritte Verbraucher unternehmen können, um sich gegen die Schadensersatzforderungen des Unternehmens zu wehren. 

Unter diesem Link gelangen Sie zu dem Artikel der VZ NRW: 1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.