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Onlineshopping: Preise ändern sich ständig

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Im Internet ändern sich Preise besonders oft - manchmal hat ein Produkt im Onlineshop sogar gleichzeitig zwei verschiedene Preise. Wir zeigen, worauf es ankommt.

Im Internet ändern sich Preise besonders oft - manchmal hat ein Produkt im Onlineshop sogar gleichzeitig zwei verschiedene Preise. Wir zeigen, worauf es ankommt.

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Ist Ihnen das auch schon mal passiert? Sie sind auf Shopping-Tour beim Online-Händler Ihres Vertrauens. Ein todschickes Kleidungsstück, ein spezielles Smartphone oder eine attraktive Reise haben es Ihnen angetan. Doch weil Sie etwas unentschlossen sind, schlafen Sie nochmal eine Nacht drüber.
Am nächsten Tag kostet das Smartphone plötzlich 50 Euro mehr, die Kleidung ist um 10 Euro teurer geworden – das Hotelzimmer hingegen ist nun etwas günstiger. Das nennt man »Dynamische Preise«. Die Tageszeit hat Auswirkungen auf die Preisgestaltung, vermutlich ebenso die Preise der Konkurrenz und zunehmend auch Sie als Nutzerin oder Nutzer selbst.
Mit der Kampagne #wasistdeinpreis zeigen wir Ihnen, welche Preis- und Angebotsmechanismen es in Online-Shops gibt und worauf Sie achten sollten. Mehr Infos findest Sie hier.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.