Phishing-Radar: Aktuelle Warnungen
Hier zeigen wir kontinuierlich aktuelle Betrugsversuche, die uns über unser Phishing-Radar erreichen.

Verdächtige E-Mails, die Sie selbst erhalten haben, können Sie an die E-Mail-Adresse phishing@verbraucherzentrale.nrw weiterleiten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wertet die eingehenden E-Mails aus. Auf dieser Basis informieren wir über aktuelle Betrugsmaschen. Personenbezogene Daten werden dabei anonymisiert. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der zahlreichen Eingänge Ihre E-Mails nicht beantworten können.
Leiten Sie eine Phishing-Mail auch gerne an das Unternehmen weiter, dessen Identität in der Mail missbraucht wird. Bei vielen Unternehmen finden Sie eine spezielle Adresse dafür auf der Internetseite, zum Beispiel im Kontakt-Bereich.
Andere Betrugsmaschen (Quishing und Smishing)
Betrugsversuche kommen auch als SMS – dann werden sie Smishing genannt (zusammengesetzt aus SMS und Phishing). Beispiele:
- Paketdienst-SMS
- "Neue Voicemail" oder "Drittanbietersperre"
- Online-Banking, Steuerbescheide, Gerichtsverfahren
Auch über falsche QR-Codes stellen Kriminelle neue Fallen. Dabei spricht man von Quishing (zusammengesetzt aus QR-Code und Phishing). Hier sind Beispiele.
Unten auf dieser Seite finden Sie Links zu weiteren Informationen, mit denen Sie generell Betrugsversuche erkennen können.
Phishing-Radar in Social Media
Unsere täglichen Warnungen finden Sie auch in der Facebook-Gruppe Phishing-Radar Verbraucherzentrale NRW, auf Mastodon (@phishing_radar@verbraucherzentrale.social) und auf Bluesky (@vznrwphishing.bsky.social).
07. August 2026: Vermeintlicher Erstattungsanspruch im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
- Thema/Betreff: "SRC-8536/7IE_727CA3: Ihr Erstattungsanspruch – handeln Sie bis 2026-08-06 03:35:56“. Im Namen des Bundeszentralamts für Steuern wird über einen angeblichen Steuererstattungsanspruch informiert.
- Behauptet wird, im Rahmen der automatisierten Jahresveranlagung sei ein Guthaben in Höhe von 263,00 Euro festgestellt worden.
- Für die Auszahlung der angeblichen Rückerstattung solle ein elektronisches Rückerstattungsformular über den in der E-Mail enthaltenen Link aufgerufen und ausgefüllt werden.
- Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch bei nicht fristgerechter Bearbeitung verfallen könne.
- Anzeichen für Phishing: unpersönliche Anrede, unseriöse Absenderadresse, Aufforderung zum Aufrufen eines Formulars über einen Link, Verweis auf einen angeblichen Erstattungsanspruch und eine Frist sowie Verwendung von Aktenzeichen und behördlicher Gestaltung zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit.
Wir empfehlen Ihnen, solche E-Mails immer unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben und keinerlei Aufforderungen nachzugehen. Falls Sie ein ELSTER-Konto nutzen, prüfen Sie neue Mitteilungen ausschließlich über das offizielle ELSTER-Portal.

06. August 2026: Vermeintliche "Sicherheitsmitteilung" im Namen der Commerzbank
- Thema/Betreff: Die E-Mail behauptet, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und der DSGVO eine Bestätigung der persönlichen Daten erforderlich ist. Sie wird unter dem Betreff "Sicherheitsmitteilung: Bestätigung Ihrer persönlichen Daten bis 08. August 2026 erforderlich" versendet.
- Sie werden aufgefordert, ihre persönlichen Daten über eine Schaltfläche „Persönliche Daten bestätigen“ bis zum 08. August 2026 zu aktualisieren. Zusätzlich werden angebliche Folgen wie die Sperrung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen aufgelistet, während gleichzeitig behauptet wird, der Zugriff auf das Guthaben bleibe bestehen.
- Auffällig ist, dass die E-Mail mit einer kurzen Frist und der Androhung weitreichender Kontoeinschränkungen erheblichen Handlungsdruck erzeugt. Auffällig ist außerdem, dass gesetzliche Vorschriften wie das Geldwäschegesetz und die DSGVO als vermeintliche Begründung herangezogen werden, um der Aufforderung einen seriösen und offiziellen Eindruck zu verleihen.
- Anzeichen für Phishing: unseriöse Absenderadresse, unpersönliche Anrede kurze Fristsetzung, Drohung mit Einschränkungen, Link in der Mail.
Wir empfehlen Ihnen, solche E-Mails immer unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben und keinerlei Aufforderungen nachzugehen. Falls Sie ein Konto bei der Commerzbank haben, prüfen Sie entsprechende Hinweise ausschließlich über die offizielle Banking-App oder die bekannte Internetseite der Bank.

05. August 2026: Angebliche Datenbestätigung bei der easybank erforderlich
Thema/Betreff: Die E-Mail behauptet, dass die persönlichen Daten der Kundschaft bislang nicht bestätigt wurden. Sie wird unter dem Betreff "Wichtige Mitteilung: Bestätigung
Ihrer easybank-Kundendaten" versendet.
- Eine Bestätigung ist erforderlich, um den "sicheren Service" der easybank weiterhin nutzen zu können. Über einen Button mit der Aufschrift "Jetzt bestätigen“ sollen Sie ihre Daten aktualisieren.
- Besonders auffällig ist die Formulierung "Wir empfehlen dringend, dieses Upgrade durchzuführen.“, die in der E-Mail in roter Schrift hervorgehoben ist, um zusätzlichen Handlungsdruck zu erzeugen.
- Anzeichen für Phishing: unseriöse Absenderadresse, unpersönliche Anrede ("Sehr geehrter Kunde“), Aufforderung zur Datenbestätigung über einen Link.
Wir raten Ihnen, solche Aufforderungen zu ignorieren und Phishing-Mails unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben, um Ihre sensiblen Daten zu schützen. Falls Sie ein Konto bei der easybank haben, prüfen Sie entsprechende Hinweise ausschließlich über die offizielle App oder die offizielle Internetseite der Bank.

04. August 2026: Vermeintlicher Bußgeldbescheid über das Bundesportal
- Thema/Betreff: Im Namen eines angeblichen Bundesportals wird über einen angeblich offenen Bußgeldvorgang informiert. Die E-Mail trägt den Betreff "Wichtige Verwaltungsmitteilung Deutschland“.
- Dabei wird behauptet, das ursprünglich wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verhängte Bußgeld habe sich nach mehreren Mahnungen erhöht.
- Zur Begleichung des angeblichen Bußgelds wird auf ein in der E-Mail enthaltenes Verwaltungsportal verwiesen.
- Zudem wird eine Frist von 24 Stunden gesetzt. Bei fristgerechter Zahlung wird eine Gutschrift in Aussicht gestellt, während bei ausbleibender Zahlung eine weitere Erhöhung des Bußgelds angekündigt wird.
- Anzeichen für Phishing: unseriöse Absenderadresse, unpersönliche Anrede ("Sehr geehrter Nutzer“), kurze Fristsetzung, Verweis auf finanzielle Vorteile als Lockmittel sowie Aufforderung zur Zahlung über einen Link.
Wir raten Ihnen, Phishing-Mails zu ignorieren und unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben, um Ihre persönlichen Daten zu schützen. Prüfen Sie mögliche Bußgeldbescheide ausschließlich über die zuständige Behörde oder offizielle Verwaltungsportale.

03. August 2026: Angeblich notwendige Prüfung der Adressdaten im Namen der Postbank
- Thema/Betreff: Die E-Mail behauptet, dass bei einer routinemäßigen Überprüfung eine Abweichung in den hinterlegten Adressdaten festgestellt wurde. Unter der Überschrift "Prüfung Ihrer Adressdaten erforderlich" wird die Kundschaft zur Kontrolle ihrer Angaben aufgefordert.
- Laut E-Mail weicht die im Kundenprofil gespeicherte Adresse von den angeblich bei der Postbank geführten Stammdaten ab. Damit wichtige Unterlagen weiterhin korrekt zugestellt werden können, sollen die Adressdaten zeitnah bestätigt oder aktualisiert werden.
- Im Text werden sachlich klingende Begriffe wie "Aktualitätsprüfung", "Stammdaten" und "sicheres Online-Portal" genutzt, um einen seriösen Eindruck zu vermitteln. Auch die Angabe eines konkreten Datums und einer Referenznummer lässt die Nachricht glaubwürdiger erscheinen.
- Anzeichen für Phishing: unseriöse Absenderadresse, unpersönliche Anrede ("Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde"), angeblich festgestellte Abweichung bei persönlichen Daten.
Wir empfehlen Ihnen, solche E-Mails immer unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben und keinerlei Aufforderungen nachzugehen. Falls Sie ein Konto bei der Postbank haben, prüfen Sie entsprechende Hinweise ausschließlich über die offizielle Banking-App oder die bekannte Internetseite der Bank.

31. Juli 2026: Angebliche Rückerstattung bei der AOK
- Thema/Betreff: "Rückerstattung von 324,90 € auszahlungsbereit“. Im Namen der AOK wird über eine angebliche Beitragsrückerstattung informiert.
- Als Anlass wird eine angebliche Neuberechnung der Beitragszahlungen sowie die Berücksichtigung eines langjährigen Versichertenstatus genannt.
- Behauptet wird, die Überweisung auf das hinterlegte Girokonto sei nicht möglich gewesen. Daher solle die Rückerstattung stattdessen über die mit dem Konto verbundene Karte angefordert werden.
- Für die Bestätigung der Rückerstattung wird auf ein angeblich sicheres Kundenportal verwiesen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Auszahlung nur innerhalb von sieben Tagen beantragt werden könne.
- Anzeichen für Phishing: unpersönliche Anrede, unseriöse Absenderadresse, Aussicht auf eine Geldrückerstattung als Lockmittel, Aufforderung zur Bestätigung über einen Link, kurze Fristsetzung sowie die Verwendung von Bearbeitungsangaben zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit.
Wir empfehlen Ihnen, solche E-Mails immer unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben und keinerlei Aufforderungen nachzugehen. Falls Sie bei der AOK versichert sind, prüfen Sie entsprechende Mitteilungen ausschließlich über die offizielle App, das Kundenportal oder die bekannte Internetseite der AOK.
