Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Stellenangebote: Wir suchen Verstärkung!

Lust auf neue Aufgaben und ein tolles Team? Wir wollen wachsen und suchen Verstärkung. Wenn Sie klare Ideale und Ziele haben, kreativ sind, etwas bewegen wollen und offen auf Menschen aller Art zugehen, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.
Symbolfoto mit ausgestreckten Händen über einem Schreibtisch
Off

Wir bieten Ihnen ein gutes Betriebsklima und eine Tätigkeit, in der Sie berufliches Können und persönliche Wertvorstellungen engagiert und eigenverantwortlich vertreten können. Dank unserer flachen Hierarchien können Sie bei uns persönliche Stärken einbringen und die persönliche Entwicklung vorantreiben. Von unseren Teams erwarten wir starkes Engagement, Kreativität, Flexibilität sowie eine hohe Identifikation mit unserer Organisation. 

Wir suchen:

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an bewerbung@vzsh.de.

Neben fachlichen Kenntnissen legen wir Wert auf

  • Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
  • Kundenorientierung
  • Interdisziplinarität
  • sehr gute EDV-Kenntnisse.

 

Ergänzen Sie Ihr Studium durch ein Praktikum bei uns

Wir beschäftigen Studentinnen und Studenten sowie Absolventen der Fächer Ökotrophologie, Jura, BWL, u. a. ab dem 5. Semester mit einem Praktikum in unserer Geschäftsstelle und der Beratungsstelle Kiel. Sie sind für verschiedene Fachreferate im Bereich Verbraucherinformation und -beratung tätig. Das Praktikum sollte mindestens 4 Wochen dauern und wird nicht vergütet.

Dies Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
  • Lust, interdisziplinär zu arbeiten
  • gute EDV-Kenntnisse (MS-Office inkl. Powerpoint)

 

Ihre Bewerbungsunterlagen mit einem Lebenslauf und Angabe des gewünschten Zeitraumes senden Sie bitte an unsere Landesgeschäftsstelle per E-Mail an: bewerbung@vzsh.de

Bitte beachten Sie, dass wir eingehende Bewerbungen bündeln, am Quartalsende auswerten und erst dann zu Auswahlgesprächen einladen. Daher können sich Rückmeldungen entsprechend verzögern.

Hände ziehen an einem Seil

Wir setzen uns für Sie ein!

Wir kämpfen für Ihre Rechte und Interessen. Dazu pflegen wir einen intensiven Austausch mit politischen Entscheidern, bringen Stellungnahmen und Initiativen ein. Wir beobachten mit den anderen Verbraucherzentralen das Verhalten von Unternehmen und gehen gemeinsam gegen Rechtsverstöße vor.

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hinweisgeber können Verstöße gemäß § 2 Hinweisgeberschutzgesetz melden. Dazu gehören u. a. strafbares Verhalten und bußgeldbewehrte Verstöße, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Auch im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit können Informationen über Verstöße unsererseits an unsere interne Meldestelle herangetreten werden.

Die für die VZSH beauftragte interne Meldestelle ist die Kanzlei Matutis Rechtsanwälte. Über den folgenden Link gelangen Sie zum Meldeformular: https://anwaltliche-meldestelle.de/hinweis-geben/

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.