Eintarifzähler und Zweitarifzähler, analoge und digitale Zähler, intelligente und moderne Messeinrichtungen. Wir bieten einen Überblick über die unterschiedlichen Stromzähler und erklären, wo sie eingesetzt werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Neue Regelungen für Wärmepumpen sollen das Stromnetz vor Überlastung schützen. Ob die Regelungen für Sie gelten, hängt vom Einbaudatum Ihrer Wärmepumpe ab. Die Verbraucherzentralen geben Ihnen den Überblick.
Digitale Stromzähler ersetzen bis zum Jahr 2032 flächendeckend die bisherigen analogen. Dafür kann es eine zusätzliche Rechnung für den sogenannten Messstellenbetrieb geben. Darauf sollten Sie achten, bevor Sie einen neuen Stromliefervertrag abschließen.
Zahlen Sie zu viel für Strom und Gas? Gerade in der Grundversorgung kann Energie teuer sein. Mit einem Wechsel in günstigere Strom- und Gastarife sind zwei- bis dreistellige Einsparungen möglich.
Mieterstrom ist lokal erzeugter und verbrauchter Solarstrom. Diese Art der Stromversorgung kann gerade in den Städten der Energiewende Antrieb verleihen.
Vor einem Umzug sollten Sie rechtzeitig klären, ob Sie Ihren Gas- oder Stromvertrag an der neuen Adresse weiterführen oder lieber kündigen möchten - und sich bei Ihrem Anbieter melden. Handeln Sie nicht, drohen schlimmstenfalls parallele Verträge mit doppelten Kosten.
Viele Gas- und Stromtarife mit Bonuszahlung im ersten Vertragsjahr sind ab dem zweiten Jahr sehr teuer. Sie lohnen sich deshalb nur für Vielwechsler. Die Auszahlung von Boni müssen Sie gut überprüfen.
Die Abrechnung des Mieterstroms findet auf der Grundlage von drei Konzepten statt: Zum einen erfolgt sie nach den klassischen Konzepten des „Summenzählers“ oder der „doppelten Sammelschiene“, zum anderen nach dem Konzept des virtuellen Summenzählers.
Eine wirksame Kündigung ist zunächst auf ihre formelle Wirksamkeit zu überprüfen. Hier sollten Sie überprüfen, ob die Kündigung auch wirklich allen Vertragspartnern gegenüber ausgesprochen wurde.
Preisanpassungsklauseln bzw. Preisänderungsklauseln in Fernwärmeverträgen unterliegen nach der BGH-Rechtsprechung einem hohen Verbraucherschutz und damit hohen Anforderungen, es gilt daher für die Wirksamkeit einer solchen Klausel, diverse Kriterien zu erfüllen.