Hilfe bei Werbe-Anrufen

Stand: 06. November 2024

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,

dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.

Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.

Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.

Den längeren Text können Sie hier lesen: Ungewollte Werbeanrufe - was tun gegen Telefon-Werbung

Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

Hilfe bei Werbe-Anrufen

Haben Sie einen Werbe-Anruf von einer Firma bekommen?
Das dürfen die Firmen nicht.
Werbe-Anrufe ohne vorherige Einwilligung sind verboten.
Das steht auch im Gesetz.

Einwilligung bedeutet: 
Sie haben vor dem Anruf gesagt: 
Ja, ich erlaube einen Werbe-Anruf.

Aber oft ist es so: 
Viele Menschen bekommen immer noch Werbe-Anrufe.
Manchmal klickt man im Internet auf einen Link.
Und dann bekommt man einen Werbe-Anruf. 
Das will man aber nicht.
Das passiert oft.
Das passiert sehr schnell.

Das Wichtigste in Kürze

  • Firmen können für die Werbe-Anrufe bestraft werden.

Zum Beispiel mit einer Geld-Strafe.


Wenn Sie einen Werbe-Anruf bekommen: 
Melden Sie diesen Werbe-Anruf bei der Behörde .
Die Behörde heißt: Bundes-netz-agentur.
  • Sprechen Sie am Besten nicht mit dem Anrufer 
    von Werbe-Anrufen.
  • Sie können sich wehren, 
    wenn es Probleme nach einem Werbe-Anruf gibt.

Zum Beispiel:


Haben Sie einen Vertrag bei einem Werbe-Anruf abgeschlossen?


Dann können Sie im Normalfall 14 Tage danach den Vertrag noch kündigen.

Das ist das Problem mit den Werbe-Anrufen

Viele Menschen bekommen Anrufe von Firmen.
Zum Beispiel von

  • Banken
  • Versicherungen
  • Energie-Versorgern

Die Firmen wollen 

  • etwas verkaufen.
  • Werbung für ihre Produkte machen.
  • Ihre Daten haben.

Daten sind zum Beispiel: 
Post-Adresse oder E-Mail-Adresse

Manchmal ist es nach den Anrufen auch so: 
Die Firmen schicken eine Rechnung.
Oder die Firmen buchen Geld von Ihrem Konto ab.

Sind die Verträge am Telefon gültig?

Sind Werbe-Anrufe sind nicht erlaubt.
Ausnahme: Sie haben dazu Ja gesagt.
Aber: Verträge können auch am Telefon abgeschlossen werden.

Die Verträge am Telefon sind aber oft nicht gültig.

Vielleicht ist es so:


Sie haben durch einen Werbe-Anruf einen Vertrag abgeschlossen.
Aber das wollten Sie gar nicht.
Dann können Sie den Vertrag manchmal rückgängig machen.

Wann ist ein Vertrag am Telefon gültig?

Manche Verträge kann man nicht allein am Telefon machen.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Aber dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Bei Strom und Gas-Bestellungen ist es so:
Der Vertrag ist nur gültig, 
wenn nach dem Telefonat noch eine Bestätigung kommt.
Die Bestätigung muss schriftlich sein.
Zum Beispiel: 

  • Brief
  • E-Mail
  • SMS
  • Fax

Was muss ich bei Tele-Kommunikation beachten?

Bei Verträgen im Bereich Tele-Kommunikation ist es so:
Telekommunikation ist zum Beispiel 

  • Handy
  • Internet
  • Festnetz-Telefon

Der Vertrag ist erst gültig, 
wenn Sie eine schriftliche Zusammenfassung bekommen haben. Und wenn Sie zu dieser Zusammenfassung Ja gesagt haben.

  • Gewinnspiele

Damit ein Vertrag bei Gewinnspielen gültig ist, 
muss dieser Vertrag schriftlich sein.
Das heißt: Ein Vertrag nur über das Telefon ist nicht gültig.

  • Verträge bei anderen Firmen

Viele Verträge von anderen Firmen über das Telefon sind nicht gültig.

Das liegt zum Beispiel daran:
Bestimmte Informationen sind nicht bekannt.
Zum Beispiel:

  • Genaue Kosten
  • Laufzeit von dem Vertrag
  • Name von der Firma

Diese Informationen sind aber wichtig für einen Vertrag.
Sonst ist der Vertrag nicht gültig.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag?
Oder: Sie wissen nicht, ob der Vertrag gültig ist?
Dann fragen Sie bei der Verbraucherzentrale nach.
Auf der Internet-Seite von der Verbraucherzentrale finden Sie die Adresse und Telefon-Nummer von den Fach-Leuten: 
Beratung bei den Verbraucherzentralen | Verbraucherzentrale.de

Die Informationen auf der Seite sind nicht in Leichter Sprache geschrieben.

Verträge widerrufen

Vielleicht ist es so:
Sie haben Unterlagen von einer Firma bekommen.
Die Firma sagt: Sie haben jetzt einen Vertrag von uns.
Oder die Firma schickt eine Rechnung.
Sie aber wollten gar keinen Vertrag mit der Firma.
Dann können Sie dem Vertrag widerrufen.

Widerrufen heißt: Von etwas zurücktreten.

Im Normalfall ist es so: 
Verträge durch Werbe-Anrufe können widerrufen werden.
Oft ist es so: 
Unseriöse Firmen können nicht beweisen,
dass Sie ihnen alle Informationen gegeben haben.

Zum Beispiel zum Widerruf.

Die Informationen sind aber wichtig, 

um einen Vertrag abzuschließen.

Das bedeutet: Oft ist der Vertrag gar nicht gültig.

Widerrufen Sie den Vertrag trotzdem.

Dafür gibt es aber bestimmte Regeln.

Zum Beispiel: 

Der Kunde hat 14 Tage Zeit von dem Vertrag zurückzutreten.

Die 14 Tage zählen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Zum Beispiel: Bei Verträgen ab dem Tag,

wo der Vertrag geschlossen worden ist.

Bei dem Kauf von Waren ab dem Tag an dem die Ware bei ihnen ist. 

So geht der Widerruf

Wenn Sie einen Vertrag widerrufen möchten,
müssen Sie das schriftlich machen.

Das können Sie mit einem Muster-Brief machen.
Diesen Muster-Brief muss Ihnen der Vertragspartner geben.
Es reicht nicht, nur die Ware zurückzuschicken.

Am besten ist es:

  • Sie schicken den Brief als Einschreiben.

Dann können Sie beweisen, 
dass Sie den Muster-Brief verschickt haben.

Wenn Sie den Widerruf machen: 

  • Sagen Sie gleichzeitig auch Nein zur Daten-Nutzung.

Dabei geht es darum: Die Firmen wollen Ihre Daten.
Zum Beispiel Ihre Telefon-Nummer.
Die Telefon-Nummer wird dann vielleicht für Werbung genutzt.
Das ist nicht gut.

Sie haben eine falsche Rechnung erhalten?

Vielleicht ist es so. 
Sie haben eine Rechnung von einer Firma bekommen.
Darauf steht: Sie sollen etwas bezahlen.
Aber: Sie haben die Sachen gar nicht bestellt oder den Vertrag dazu nicht gewollt.
Dann können Sie Widerruf einlegen.

Das geht mit Hilfe von den Muster-Briefen von der Verbraucherzentrale.
Diese Muster-Briefe finden Sie auf der Internet-Seite von der 
Verbraucherzentrale: 

Musterbrief Ungewollte Werbe-Anrufe

Musterbrief ungewollte Teilnahme Gewinnspiel

Musterbrief, wenn sich ein Inkassobüro bei Ihnen meldet

Das können Sie gegen Werbe-Anrufe machen

Meistens ist es so:
Sie können nicht ganz verhindern Werbe-Anrufe zu bekommen.
Zum Beispiel: Weil ihre Telefon-Nummer im Telefon-Buch steht.
Aber Sie können verhindern, 
dass der gleiche Anbieter noch einmal anruft.
Das geht zum Beispiel so: 
Geben Sie Ihre Telefon-Nummer nur ganz selten weiter.


Und nur dann, wenn es wirklich nötig ist.
Je mehr Firmen ihre Telefon-Nummer kennen,
desto mehr Anrufe bekommen Sie.

Achten Sie auf den Datenschutz.


Datenschutz bedeutet: Firmen passen gut auf ihre Daten auf.

  1. Lassen Sie sich gar nicht erst auf ein Gespräch mit ungewollten Anrufern ein.
  2. Geben Sie Unternehmen nur dann Ihre Telefon-Nummer, 
    wenn es für die Vertragsabwicklung zwingend nötig ist.
  3. Passen Sie bei jedem neuen Vertrag auf:
    Stehen in dem Vertrag Informationen zum Datenschutz?
    Will die Firma Ihre Daten speichern?
    Sollen Ihre Daten gespeichert werden?

Stimmen Sie diesen Sachen nicht zu.
Sagen Sie Nein zu diesen Sachen.

  • Haben Sie bereits zugestimmt?

Dann können Sie das auch jetzt noch rückgängig machen.
Und Nein dazu sagen.
Das geht mit der Formulierungshilfe von der Verbraucherzentrale.


Die Formulierungshilfe finden Sie auf der Internet-Seite von der Verbraucherzentrale: 

Formulierungshilfe 

Der Inhalt der Seite ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

  • Gewinnspiele 

Oft ist es so: 
Firmen machen Werbung für Gewinnspiele.
Aber oft geht es gar nicht um die Gewinnspiele.
Sondern: Die Firmen wollen die Daten von den Menschen.
Und senden den Menschen dann Werbung.
Deswegen ist das wichtig:
Geben Sie den Firmen nicht Ihre Telefon-Nummer.
Sagen Sie Nein zum Speichern von Ihren Daten.

Dieses Formular von der Verbraucherzentrale kann Ihnen dabei helfen: 

Musterbrief als Formulierungshilfe 

Der Inhalt der Seite ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

Was kann ich während des Gesprächs tun?

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie eine unbekannte Person anruft. 
Sie können zum Beispiel diese Sachen machen:

  • Einen Anruf beenden.

Sagen Sie zum Beispiel: 
Ich habe kein Interesse an Ihrem Angebot.
Bitte rufen Sie mich nicht mehr an. 

  • Fragen Sie nach.

Zum Beispiel:
Wenn der Anrufer sagt, er hat einen Vertrag mit ihnen.
Fragen Sie nach Daten, die nur der echte Anbieter haben kann.
So können Sie besser herausfinden: Ist das wirklich ein seriöser Anruf?

  • Finden Sie das Angebot von dem Anrufer interessant?

Dann rufen Sie am besten direkt selbst bei der Hotline von dem Anbieter an.

Dann erfahren Sie: Ist das Angebot echt?
Ist das Angebot seriös?

  • Machen Sie sich Notizen während des Gesprächs. 

Das können Sie während dem Werbe-Anruf machen.
Schreiben Sie sich Informationen zu dem Werbe-Anruf auf.
Zum Beispiel:

  • Datum und Uhrzeit von dem Anruf
  • Name von dem Anrufer
  • Telefon-Nummer von dem Anrufer
  • Nummer des Angerufenen: Unter welcher Nummer wurden Sie angerufen?
  • Mussten Sie Geld für den Anruf bezahlen?

Wie kann ich einen Verstoß melden?

Die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur 
helfen Ihnen dabei.
Aber: 
Die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur brauchen dafür Informationen.
Deshalb ist das wichtig:
Machen Sie sich Notizen zu dem Werbe-Anruf.
Zum Beispiel: Schreiben Sie die Telefon-Nummer auf.
Diese Informationen können Sie der Verbraucherzentrale geben.

Das geht über diese Internet-Seite 
von der Verbraucherzentrale: Beschwerde

Die Seite ist nicht in Leichter Sprache geschrieben. 

Die Verbraucherzentrale schaut dann: 
Wie kann Ihnen geholfen werden.
Sie können die Informationen auch an die Bundesnetzagentur senden.
Das geht über diese Internet-Seite:  Bundesnetzagentur 

Die Seite ist nicht in Leichter Sprache geschrieben. 

Sie können auch eine E-Mail an die Bundesnetzagentur schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: rufnummernmissbrauch@bnetza.de schreiben.


Das Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache
hat den Text im Jahr 2024 in Leichte Sprache übersetzt

Dudweilerstraße 72

66 111 Saarbrücken

0 681 93 62 15 05

www.leicht-sprechen.de

Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Wurden Sie nicht oder nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, so verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr. Das ist bei Telefongeschäften dieser Art häufig der Fall. Das Widerrufsrecht erlischt dann erst nach 12 Monaten und 14 Tagen. Der Anbieter muss beweisen, dass er Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat. Aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen an die Informationspflicht gelingt unseriösen Unternehmen dieser Nachweis in aller Regel nicht.

In Zweifelsfällen können Sie Ihren Vertrag in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Den Widerruf müssen Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner erklären. Hierzu können Sie ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das Ihnen der Anbieter zur Verfügung stellen muss.  Es reicht nicht aus, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die Widerrufserklärung sollte mit enthalten sein. Eine Begründung müssen Sie jedoch nicht mitliefern, da ein Widerruf keiner Begründung bedarf. Da Sie die Absendung des Widerrufs im Streitfall beweisen müssen, ist es ratsam, den Widerruf als Einschreiben, etwa als Einwurf-Einschreiben zu verschicken.

Tipp: Widersprechen Sie im Rahmen des Widerrufs zusätzlich der Nutzung Ihrer sämtlichen Daten zu Werbezwecken - denn auch darum geht es bei Gewinnspielen, Abos und dergleichen oft.

Wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen: Diese Musterbriefe helfen

Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation passt.

Am Telefon untergeschobener Vertrag

Haben Sie angeblich etwas am Telefon gekauft oder einen Vertrag geschlossen, geht es typischerweise um Geldanlagen, Versicherungen, Haushaltsgeräte oder Zeitungsabos. Mit unserem Schreiben wehren Sie die Forderungen ab. Ausnahme: Für Gewinnspiele siehe nächster Musterbrief.

Hier können Sie dieses Schreiben für Ihren Fall erstellen und herunterladen.

Am Telefon untergeschobene Teilnahme an einem Gewinnspiel

Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen und Lotterien dürfen nicht allein am Telefon geschlossen werden. Versucht es ein Anbieter dennoch und fordert Geld von Ihnen, wehren Sie sich mit unserem Schreiben.

Hier können Sie dieses Schreiben als Briefvorlage herunterladen.

Forderung eines Inkassobüros nach einem am Telefon untergeschobenen Vertrag

Ist bereits ein Inkassobüro tätig und fordert bei Ihnen Geld für einen angeblich am Telefon abgeschlossenen Vertrag ein, wehren Sie sich mit unserem Schreiben.

Hier können Sie dieses Schreiben als Briefvorlage herunterladen.

Wie kann ich mich vor ungewollten Werbeanrufen schützen?

Sie können nicht mit absoluter Sicherheit verhindern, dass Sie ungewollte Werbeanrufe bekommen. Schon wenn Sie in einem öffentlichen Verzeichnis registriert sind, etwa im Telefonbuch, müssen Sie mit Telefonmarketing rechnen. Bei den meisten Werbeanrufen behauptet das Unternehmen aber, die Kund:innen selbst hätten zuvor ihre Einwilligung gegeben.

4 Tipps gegen unerwünschte Telefonwerbung:

  1. Lassen Sie sich gar nicht erst auf ein Gespräch mit ungewollten Anrufern ein: Das schützt Sie vor untergeschobenen Verträgen, aber auch davor, in Zukunft immer wieder angerufen zu werden.
  2. Geben Sie Unternehmen nur dann Ihre Telefonnummer, wenn es für die Vertragsabwicklung zwingend nötig ist.
  3. Achten Sie bei jedem Vertragsabschluss auf Klauseln, die die Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken erlauben sollen – und streichen Sie diese! Solche Klauseln sind meistens mit "Datenschutz" oder "Datenverarbeitung" überschrieben und müssen klar vom anderen Text zu unterscheiden sein. Sie können zum Beispiel durch einen Rahmen oder Fettdruck besonders hervorgehoben sein. Nachträglich können Sie Unternehmen auffordern, Ihre Daten für Zwecke des Direktmarketings zu sperren. Eine Formulierungshilfe finden Sie in diesem Musterbrief.
  4. Gewinnspiele dienen vorwiegend dazu, Daten zu sammeln. Geben Sie, wenn Sie an Gewinnspielen teilnehmen, daher möglichst nicht Ihre Telefonnummer an. Oder, wenn es sich um eine Pflichtangabe handelt, widersprechen Sie der Nutzung Ihrer sämtlichen Daten zu Werbezwecken. Hierzu können Sie unseren Musterbrief als Formulierungshilfe nutzen.

Was kann ich während des Gesprächs tun?

Ruft Sie eine unbekannte Person mit einer Ihnen unbekannten Rufnummer an, sollten Sie besonders aufmerksam sein:

  • Beenden Sie auffällige Gespräche lieber vorzeitig. Unseriöse Anbieter und Betrüger nutzen gezielt unsere Höflichkeit aus. Sie können immer sagen: "Ich habe kein Interesse an Ihrem Angebot, bitte rufen Sie mich nicht mehr an. Vielen Dank." Das ist nicht unhöflich und Ihr gutes Recht.
  • Werden Sie von jemandem kontaktiert, der vorgibt, bereits mit Ihnen einen Vertrag zu haben und etwas besprechen zu wollen, etwa Ihr Energie - oder Telekommunikationsanbieter, fragen Sie gezielt nach Daten, die nur der Anbieter kennt.
  • Sollte Sie ein Angebot doch interessieren,  können Sie auch selbst bei der Hotline Ihres Anbieters anrufen. So wissen Sie mit Sicherheit, dass Sie wirklich mit Ihrem bisherigen Vertragspartner sprechen.

Stellen Sie generell Fragen, statt Antworten zu geben.

Machen Sie sich Notizen während des Gesprächs. Dies erleichtert es im Nachhinein, einzuschätzen, ob tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde und wenn ja, zu welchen Konditionen.

  • Was sollte ich mir bei Telefonwerbung notieren?
    • Datum und Uhrzeit des Anrufs,
    • Name des Anrufers,
    • Nummer des Anrufers,
    • Nummer des Angerufenen: Unter welcher Nummer wurden Sie angerufen?
    • Soweit vorhanden die vollständige Kontaktdaten des angerufenen Unternehmens beziehungsweise Callcenters, etwa den Firmennamen und die Anschrift.
    • Detaillierte Schilderung des Gesprächsablaufs.
    • Wurden Unterlagen übersandt, zum Beispiel eine angebliche Auftragsbestätigung?
    • Wenn ja, ist gegebenenfalls eine Kopie erforderlich.
  • Was sollte ich mir bei Gewinnversprechen am Telefon (eventuell mit Rückruf) notieren?
    • Datum und Uhrzeit des Anrufs,
    • Name des Anrufers,
    • Nummer des Anrufers,
    • Nummer des Angerufenen: Unter welcher Nummer wurden Sie angerufen?
    • Soweit vorhanden die vollständige Kontaktdaten des angerufenen Unternehmens beziehungsweise Callcenters, etwa den Firmennamen und die Anschrift.
    • Was war der Inhalt des Gesprächs oder der Bandansage?

Falls Sie selbst einen Rückruf getätigt haben:

  • Welche Nummer sollten Sie zurückrufen?
  • Wer war der Gesprächspartner?
  • Was war der Inhalt des Gesprächs oder der Bandansage?
  • Wie lange dauerte der Rückruf?
  • Kostete der Rückruf Geld? Wenn ja, wie viel?
     
  • Was sollte ich bei Gewinnversprechen mit Kaffeefahrt notieren oder aufbewahren?
    • Werbung für die Veranstaltung möglichst im Original.
    • Haben Sie oder eine andere Person an der Veranstaltung teilgenommen?
    • Datum, Uhrzeit, Ort der Veranstaltung
    • Detaillierte Sachverhaltsschilderung der Gespräche.
    • Welche Versprechen wurden eingehalten oder nicht eingehalten?
    • Haben Sie etwas auf der Veranstaltung gekauft?
    • Haben Sie ein Geschenk erhalten oder nicht erhalten?
    • Haben Sie schriftliche Unterlagen bekommen?

Wie kann ich einen Verstoß melden?

Verbraucherzentrale und Bundesnetzagentur gehen gegen Werbeanrufe vor! Je mehr Informationen Sie über den Werbeanruf geben können, desto leichter ist es, den Fall zu prüfen. Notieren Sie sich daher gleich nach dem Werbeanruf die Uhrzeit, die Telefonnummer sowie was beim Telefonat beworben wird.

Die abgefragten Informationen können Sie der Verbraucherzentrale zur Verfügung stellen. Diese prüft, ob rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber infrage kommen.

Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. 2023 hat die Behörde Bußgelder in Höhe von insgesamt 1.435.000 € wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen verhängt.

Dafür ist die Behörde aber auf Ihre Hinweise angewiesen. Melden Sie deshalb ungewollte Werbeanrufe. Das können Sie direkt hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun. Alternativ können Sie der Bundesnetzagentur auch eine E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de schreiben.

Grafik unerwünschte Werbung
Grafik unerwünschte Anrufe

Brauchen Sie individuelle Hilfe?

Zu weiteren individuellen Fragen rund um das Thema Widerrufsrecht bietet die Verbraucherzentrale eine Rechtsberatung an.

Unsere Angebote zum Thema

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Mit diesem Musterbrief verlangen Sie umfassende Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach DSGVO und veranlassen die Löschung und Sperrung dieser daten.

18. Juni 2025

Musterbrief DSGVO Auskunft und Kopie personenbezogener Daten nach Art.15

Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie von einem Unternehmen wissen wollen, ob und welche Daten das jeweilige Unternehmen von Ihnen gespeichert hat (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde). Sie erhalten diese in Form einer Kopie.

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Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten zu Ihrer Person bei einem Unternehmen widerrufen möchten. Zusätzlich können Sie mit diesem Musterbrief die Löschung der bei dem Unternehmen gespeicherten Daten verlangen.

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Google und Co. können schon in den Suchergebnissen Informationen über Sie anzeigen (wenn etwa Ausschnitte der Internetseite angezeigt werden). Hiermit schreiben Sie den Betreiber einer Suchmaschine an und fordern die Löschung Ihrer Daten.

18. Juni 2025

Musterbrief DSGVO Berichtigung der Daten nach Art.16

Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie unrichtig bei einem Unternehmen gespeicherte Daten korrigieren lassen wollen. Das Unternehmen muss spätestens innerhalb eines Monats darauf reagieren.