Soweit ihre Krankenversicherung mehrere Sanitätshäuser und andere Leistungsanbieter zur Auswahl anbietet, kann man den Leistungsanbieter unter bestimmten Umständen wechseln - auch wenn Sie bereits einen Teil der Leistung erhalten haben, zum Beispiel zum passenden Hilfsmittel.
Sollten Sie mit dem Leistungsanbieter nicht zurechtkommen, zum Beispiel, wenn er nicht das passende Hilfsmittel im Angebot hat, können Sie zu einem anderen wechseln, der ebenfalls Vertragspartner sein muss.
Die Möglichkeit, zu wechseln, besteht nur, wenn es für Sie unzumutbar ist, an dem bisherigen Leistungsanbieter festzuhalten.
Im Ausnahmefall haben Sie das Recht, einen anderen Leistungsanbieter zu wählen, der nicht Vertragspartner ist – beispielsweise dann, wenn der von der Krankenkasse benannte Leistungsanbieter das medizinisch erforderliche Hilfsmittel nicht zur Verfügung stellen kann oder wenn Sie aus nachvollziehbaren Gründen eine aufwändigere Versorgung wählen und sich bereit erklären, die anfallenden Mehrkosten selbst zu tragen.