Sportfans zahlen für Programmpakete bei kostenpflichtigen TV-Sendern extra, um Sportübertragungen live im Fernsehen zu erleben. Als alle großen Sportereignisse während des coronabedingten Lockdowns im Frühjahr ausfielen, beschwerten sich viele Pay-TV-Kunden, weil sie trotzdem den vollen Preis für die gebuchten Programmpakete zahlen mussten. Jetzt hat ein Verbraucher aus Schleswig-Holstein seine Kündigung gegenüber Sky TV vor Gericht durchgesetzt.
Vor drei Jahren hatte der Mann aus Schleswig-Holstein einen Vertrag bei SKY Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG aus Unterföhring bei München (SKY TV) über den Empfang diverser Sportübertragungen abgeschlossen. Mitte März 2020 hatte der Schleswig-Holsteiner den Vertrag gekündigt. Seine Begründung: Viele Übertragungen im Rahmen seiner Programmpakete wie Sky Bundesliga, Sky Champions League, Grand Slam Turnier, Handball Bundesliga und Formel Eins Rennen fielen aufgrund der Pandemie aus. Das Medienunternehmen akzeptierte diese außerordentliche Kündigung zum Ende März nicht und verlangte weiterhin die volle Zahlung der monatlichen Abo-Gebühren.
Erfolg für den Verbraucher vor Gericht
Darauf beantragte der Sportfan beim zuständigen Amtsgericht München, dass dieses die Wirksamkeit seiner Kündigung feststellt. Das Gericht folgte der Argumentation des ehemaligen SKY-Abonnenten. Es sah in der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Ausfall diverser Sport-Übertragungen einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB. Demnach konnte dem Kunden ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden. Diese Argumentation überzeugt auch Michael Herte, Jurist bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Dieser Kunde hatte überwiegend Sportinhalte bei SKY gebucht und wollte aktuelle Übertragungen sehen. Auch war im März 2020 noch völlig unklar, wie lange die pandemiebedingte Pause andauern würde.“
Das könnte das Urteil für einen zweiten Sport-Lockdown bedeuten
Die Entscheidung des Amtsgerichts München vom Oktober 2020 unter dem Aktenzeichen 114 C 13551/20 zeigt: Sollte es in der Corona-Pandemie zu einem weiteren Ausfall großer Sportveranstaltungen kommen, können Kund*innen ihre Abos für Live-Übertragungen unter Umständen sogar kurzfristig kündigen.