Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.
Der Vortrag wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. Er findet in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein statt.
Referentin:
Kerstin Heidt (Volljuristin), Referat Recht
Anmeldung
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Laden Sie sich Ihr individuelles Notfallkärtchen zum Ausdrucken herunter: Auf dem Notfallkärtchen können Sie Angaben zu Notfall-Kontaktpersonen, zu Ihrer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Ihrem Organspendeausweis machen. Das ausgedruckte Kärtchen können Sie anschließend ausdrucken, ausfüllen und im Portmonee mitführen.
Hier können Sie Ihr Notfallkärtchen downloaden.