Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der er seine Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann. Ursachen dafür gibt es viele, zum Beispiel Krankheit, Unfall oder einfach das zunehmende Alter. Damit dann eigene Wünsche, Bedürfnisse und Lebensanschauungen berücksichtigt werden, kann man rechtzeitig und selbstbestimmt vorsorgen.
In diesem Vortrag wird erläutert, wie eine eigenverantwortliche Vorsorge mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung funktioniert.
In diesem Vortrag wird erläutert, wie eine eigenverantwortliche Vorsorge mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung funktioniert.
18.30
- 20.30 Uhr
Flensburg
Dank der Förderung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist der Vortrag kostenfrei.
Referentin: Juristin Karina Zinke
Anmeldung zu den Vorträgen unter flensburg@vzsh.de, Tel.: (0461) 28 604