Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung - jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Die Veranstaltung richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.
Der Vortrag wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. Er findet in Kooperation mit der Stadt Flensburg statt und ist kostenfrei.
Referent:
Rechtsanwalt Moritz Pfannkuch
Anmeldung:
Wir bitten wegen der begrenzten Räumlichkeiten um eine Anmeldung! Tel. 0461 / 28 604 oder Email flensburg@vzsh.de
Laden Sie sich Ihr individuelles Notfallkärtchen zum Ausdrucken herunter: Auf dem Notfallkärtchen können Sie Angaben zu Notfall-Kontaktpersonen, zu Ihrer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Ihrem Organspendeausweis machen. Das ausgedruckte Kärtchen können Sie anschließend ausdrucken, ausfüllen und im Portmonee mitführen.
Hier können Sie Ihr Notfallkärtchen downloaden.
Die Woche der Vorsorge 2023 findet vom 6. - 10. November 2023 statt. Hier finden Sie neue Termine, Veranstaltungen und deren Anmeldemöglichkeiten. Im Fokus stehen auch 2023 wieder klassische Vorsorgethemen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie digitaler Nachlass sowie der Weg zum Pflegegrad.