Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

Themen: Geld & Versicherungen | Digitale Welt Lebensmittel | Umwelt & Haushalt Gesundheit & Pflege | Energie | Reise & Mobilität | Verträge & Reklamation

Unsere Solidarität gilt den Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern dieser Welt. Betroffene und Helfer finden hier Informationen.

Die Patientenverfügung und zwei weitere sinnvolle Vorsorge-Möglichkeiten: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Warum die Vorsorge so wichtig ist
15.00
- 16.30 Uhr
Kiel
Veranstaltungsort:
Sängerheim in Kroog,
Berchtesgadener Str. 23,
24146 Kiel

Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen – unabhängig von Alter und Lebenssituation. Wer 18 Jahre oder älter ist, kann regeln, was in einer solchen Notlage zu tun ist. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind.

Der Patientenverfügung kann mit der Vorsorgevollmacht eine Stimme gegeben werden. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur Patientenverfügung. Eine gerichtliche angeordnete Betreuung soll damit vermieden werden. Fehlt es an einer Vorsorgevollmacht oder ist diese unwirksam, entscheidet das Amtsgericht, wer die gesetzliche Vertretung einer Person übernimmt, die nicht entscheidungsfähig ist. In der Mehrheit sind dies nicht Familienangehörige, sondern außenstehende Dritte. Wer bestimmte Vorstellungen darüber hat, wer im Falle der Entscheidungsunfähigkeit gesetzlicher Vertreter sein soll, kann dies in einer Betreuungsverfügung regeln – ggf. auch ergänzend oder alternativ zu einer Vorsorgevollmacht.

Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters.

Dieser Vortrag wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. Er findet statt in Kooperation mit anna Elmschenhagen Süd/Kroog. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Referentin:
Kerstin Heidt (Volljuristin), Referat Recht

Laden Sie sich Ihr individuelles Notfallkärtchen zum Ausdrucken herunter: Auf dem Notfallkärtchen können Sie Angaben zu Notfall-Kontaktpersonen, zu Ihrer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Ihrem Organspendeausweis machen. Das ausgedruckte Kärtchen können Sie anschließend ausdrucken, ausfüllen und im Portmonee mitführen.

Hier können Sie Ihr Notfallkärtchen downloaden.

Die Woche der Vorsorge 2023 findet vom 6. - 10. November 2023 statt. Hier finden Sie bald neue Termine, Veranstaltungen und deren Anmeldemöglichkeiten. Im Fokus stehen auch 2023 wieder klassische Vorsorgethemen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie digitaler Nachlass sowie der Weg zum Pflegegrad.