Die Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) mit der Einbindung von 65% Erneuerbarer Energie machen eine Neuausrichtung der Heizungstechnik notwendig. Nur selten ist dabei der Handlungsbedarf akut – hilfreich ist aber, die individuellen Möglichkeiten zu kennen. Es muss nicht immer eine eigene Einzelheizung sein, manchmal passen auch gemeinschaftliche Lösungen. Und: Der Heizungsaustausch darf nicht allein betrachtet werden. Gesetzliche Rahmenbedingungen auf EU-Ebene, aber auch in Schleswig-Holstein betreffen die Eigentümerinnen und Eigentümer von älteren Bestandsgebäuden.
Die Stadt Norderstedt informiert zusammen mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden müssen und welche technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen und wie eine vertiefende Beratung und Planung ablaufen kann.
Referent:innen:
- Birgit Farnsteiner, Stabsstelle Nachhaltiges Norderstedt, Stadt Norderstedt
- Tom Janneck, Leitung Referat Energiewende & Nachhaltigkeit, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
- Ralf Lüth, Energieberater, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Anmeldung:
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