Umgang mit den Daten bleibt oft unklar
"Immer zu wissen, wo das eigene Kind steckt, klingt für besorgte Eltern sicher verheißungsvoll. Aber wir beobachten auch Risiken, die mit der Nutzung dieser Tracking-Technologie einhergehen", sagt Miriam Rusch-Rodosthenous, Team-Leiterin des Projekts Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale NRW. So informieren einige Anbieter nicht deutlich darüber, wie sie mit den erfassten Daten umgehen.
Wichtig ist auch: Prüfen Sie, ob Sie eine Kinderuhr mit Abhörfunktion haben bzw. kaufen wollen. Lässt sich ein Mikrofon an der Uhr aus der Ferne einschalten und dadurch mithorchen, ohne dass das Kind und seine Umgebung das mitbekommen? Modelle mit dieser Funktion wurden durch die Bundesnetzagentur verboten. Sie rät Eltern, die Uhren unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren. Die Funktion werde von den Herstellern häufig als "Babyphone"- oder "Monitorfunktion" bezeichnet.
Auch Fremde könnten Zugriff bekommen
Auch gravierende technische Mängel können Probleme bereiten: Eine Untersuchung norwegischer Verbraucherschützer von GPS-Uhren hat aufgedeckt, dass bei einigen Uhren etwa der Standort des Kindes manipuliert werden kann. In so einem Fall kann den Eltern ein Ort angezeigt werden, an dem sich das Kind gerade nicht befindet.
Auch lassen einige der untersuchten Uhren eine Verbindung mit einem weiteren Kundenkonto – außer dem der Eltern – zu. Dies bekommen Eltern und Kinder nicht zwangsläufig mit. Ein Fremder könnte so den Standort des Kindes nachverfolgen. Ebenso wäre es möglich, die von den Eltern eingegebenen Details zu verändern, wie einen festgelegten Bewegungsradius oder eingespeicherte Telefonnummern, mit denen das Kind kommunizieren darf. Seien Sie sich also bewusst, dass durch ein mögliches Mehr an Kontrolle neue Sicherheitsrisiken entstehen können.