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Ins Wasser gefallen – Diese Rechte haben Festivalbesucher

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) zeigt, welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher beim Festival-Besuch haben und zeigt, welche Fallstricke beim Last-Minute-Ticketkauf lauern.
eine Menschenmenge blickt auf die Bühne, Scheinwerfer erleuchten die Menge

Eines der größten Heavy-Metal-Festivals der Welt sollte nun eigentlich seine Pforten öffnen. Der Zeltplatz ist jedoch aufgrund starker Niederschläge gesperrt. Anreisende sollen laut Veranstalter ihre Anreise unterbrechen oder verschieben. Wie ist das eigentlich? Können Betroffene ihr Geld zurückverlangen, wenn das Festival abgebrochen oder verschoben wird.

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Abgesagtes Festival und Recht auf Gute Musik?

Auch das Wetter macht die Musik. Zeltplatz, Festival-Gelände und Mosh-Pit werden bei starkem Regen ansonsten nur etwas für Hartgesottene. Doch was, wenn das Festival abgebrochen wird? „Findet das Festival nicht vollständig statt, muss auch nicht voll gezahlt werden. Das gilt grundsätzlich auch bei Unwetter oder einer entzogenen Genehmigung des Veranstalters“, so Kerstin Heidt, Rechtsexpertin bei der VZSH.

Ist der Veranstalter Schuld an dem Ausfall, weil etwa notwendige Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden können, hat er gegebenenfalls auch Schäden zu ersetzen, die beim Kartenkäufer entstanden sind. Das können etwa die Kosten für ein gebuchtes Hotelzimmer und bereits bezahlte Fahrtkosten sein. Wie viel Betroffene fordern können, richtet sich nach dem Einzelfall. Hierbei spielen insbesondere die Bekanntheit der ausgefallenen Band und deren Anteil am Festival eine Rolle. Der Ausfall des angekündigten weltbekannten Headliners ist demnach stärker zu gewichten, als eine eher unbekannte Lokalband.

Fällt das Konzert allerdings aufgrund eines Unwetters aus oder wird verschoben, sind in aller Regel keine Schadensersatzansprüche über den Ticketpreis hinaus geltend zu machen. Damit bleiben Verbraucher in der Regel auf den Kosten für Unterkünfte und Anfahrt sitzen. Wird ein ganzes Festival verschoben, müssen Verbraucher dies allerdings nicht hinnehmen. Sollten Verbraucher etwa an dem neuen Termin keine Zeit haben, können sie die Karte zurückgeben und den Eintrittspreis sowie gegebenenfalls die Vorverkaufsgebühr und Versandkosten zurückverlangen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Termin vereinbart wurde.

Vorsicht bei Last-Minute-Käufen

Termine fallen aus und es ist plötzlich doch möglich, der Clique auf ein Festival zu folgen. Ein Platz im Zelt ist noch frei. Doch wie an ein Ticket kommen? Wer spontan Tickets kaufen möchte, wird auf dem Zweitticketmarkt im Netz schnell fündig. Ticketbörsen vermitteln nur Kunden zu privaten Verkäufern. Damit trägt der Käufer das Risiko, dass das Ticket nicht geliefert wird oder die Preise höher sind als bei direkter Bestellung beim Veranstalter. Besonders gefragte Tickets können um ein Vielfaches teurer sein. Da möglicherweise auch der private Verkäufer am Weiterverkauf verdienen möchte, sind die Tickets häufig teurer als der aufgedruckte Preis auf dem Ticket. Damit Verbraucher erkennen können, ob ein Ticket teurer verkauft wird, müssen die Ticketplattformen seit dem 28. Mai 2022 neben dem verlangten Preis zusätzlich den ursprünglichen Ticketpreis nach Angabe des Verkäufers nennen.

Vorsicht auch beim Kauf von personalisierten Konzerttickets: Stimmt der Name auf dem Ticket nicht, hat der Käufer keinen Anspruch auf Einlass. Verbraucher sollten daher keine personalisierten Tickets über Zwischenhändler erwerben, die lediglich Eintrittskarten anderer Käufer weitervermitteln. Hier stehen die Chancen besonders schlecht, den eigenen Namen aufs Ticket zu bekommen. Auch bei der Rückgabe sollten Verbraucher auf die vom Veranstalter vorgegebenen Verfahren achten. Manche Veranstalter haben eigene Rückgabeportale. Gerade bei personalisierten Tickets ist der Weiterverkauf ohnehin meist nur über den Kontakt zum Verkaufsportal oder Veranstalter möglich.

Die VZSH rät daher, Tickets direkt über den Veranstalter zu kaufen. Auch bei einer gewünschten Rückgabe der Tickets empfiehlt sich der Weiterverkauf über den Veranstalter.

 

Weitere Informationen zu den rechtlichen Besonderheiten von Festival- und Konzertbesuchen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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