Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Lifestyle in der Dose – wie Ready-to-Drink-Mixgetränke das Trinkverhalten beeinflussen

Pressemitteilung vom
Ob zur sommerlichen Gartenparty, Stadtfesten oder auf dem Weg zum Konzert – Premixes in Dosen liegen im Trend. Dabei wirft der wachsende Konsum Fragen zur Gesundheit, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung auf. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) hat in einem Online-Marktcheck* alkoholische Fertigmischungen sowie alkoholfreie Alternativen verglichen und geprüft, was es mit den Trendgetränken auf sich hat.
viele eng beieinanderstehende Dosen
Off

Fertig gemixte Longdrinks und Cocktails sind sofort konsumierbar und beliebt. Auch Hersteller haben dies erkannt und bringen regelmäßig Neuheiten auf den Markt. Dass es sich dabei um alkoholische Produkte handelt, tritt oft in den Hintergrund. Dabei besteht die Gefahr, dass Alkohol in unserer Konsumkultur verharmlost wird. Denn Verpackung und Werbung bewirken, dass sich die alkoholischen Getränke auf den ersten Blick teils kaum von Softdrinks unterscheiden. Ein Online-Marktcheck der VZSH nahm 31 Ready-to-Drink-Getränke, davon 21 alkoholhaltige und 10 alkoholfreie, einmal genauer unter die Lupe. 

Cocktails und Co. für Unterwegs – „Weg-Bier“ neu aufgelegt

Das Angebot an alkoholischen Mixgetränken aus der Dose wird stetig größer. Zum Sortiment bekannter Spirituosenhersteller gehören Mojito, Margarita oder Piña Colada für den Sofortverzehr. „Viele der Premixes enthalten Hochprozentiges wie Rum, Wodka oder Gin. Daher besteht für sie eine Altersbeschränkung für die Abgabe ab 18 Jahren“, so Levke Schwanz, Ernährungsexpertin bei der VZSH. Weinhaltige Mischgetränke dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren einkaufen. Der Alkoholgehalt lag bei vier Getränken im Marktcheck unter 10 Vol.% Alkohol. Die meisten Getränke, nämlich mehr als 75 Prozent in der Kategorie „alkoholhaltig“, lieferten zwischen 10 und 20 Vol.% Alkohol. Allerdings sind auch Premixes mit bis 25 % Vol. und mehr erhältlich. Zum Mischen dienen Erfrischungsgetränke, Limonaden, klassische Softdrinks und Säfte, die viel Zucker und Säuren enthalten können. Die Dosen enthalten meist eine Füllmenge zwischen 250 und 330 Milliliter Mischung, wodurch sie praktisch für unterwegs sind. „Alkoholgehalt und Allergene müssen gekennzeichnet sein. Über Energie- oder Zuckergehalt werden Verbraucher nur selten informiert, da eine vollständige Nährwert- und Zutatenliste nicht für alle alkoholhaltigen Mixgetränke vorgeschrieben ist“, so Levke Schwanz. 

Wer am Trend teilhaben, aber auf Alkohol verzichten möchte, wird bei den ebenfalls bunt aufgemachten alkoholfreien Alternativen fündig. Das Angebot besteht hauptsächlich aus „Mocktails“ und Alternativen zu Gin Tonic und ist insgesamt weniger umfangreich als das der alkoholhaltigen Varianten. Bei einem (Rest-)Alkoholgehalt von bis zu 0,5 % Vol. gilt das Getränk üblicherweise als alkoholfrei. Einige Hersteller kennzeichnen auch ihre alkoholfreien Kreationen mit einer Altersempfehlung ab 16 oder 18 Jahren. „Ein großer Vorteil gegenüber den alkoholischen Premixes ist, dass Nährwerte und Zutaten bei den alkoholfreien Alternativen immer gekennzeichnet sein müssen. Verbraucher können sich so über Energie- und Zuckergehalt, enthaltene Extrakte, Aromen und Zusatzstoffe, wie beispielsweise Farb-, Konservierungsstoffe und Säuerungsmittel, informieren“, erläutert Levke Schwanz.

Der Preis von Ready-to-go-Drinks hängt zum einen von der Marke sowie vom enthaltenen Alkoholgehalt ab. In der Stichprobe waren die meisten alkoholischen Getränke deutlich teurer als die alkoholfreien Alternativen. Der Grundpreis der alkoholfreien Mischungen lag mit 8,40 Euro jedoch auf gleicher Höhe mit den niedriger-alkoholischen Premixes, die weniger als 10 Vol.% Alkohol enthielten. Um 40 Prozent und damit deutlich teurer waren die Drinks mit Alkoholgehalten zwischen 10 und 20 Vol.%. Ihr Grundpreis lag bei rund 11,60 Euro. Besonders hochprozentige Cocktails ab 25 Vol.% kosteten rund 60 Euro je Liter und mehr.

Moderne Drinks aus der Dose – gefährlicher Trend?

Durch ihr modernes und auffälliges Design wirken die Dosen harmlos und erinnern optisch an gewöhnliche Softdrinks. Verbraucher können diese umgehend konsumieren und auf eine aufwendige Zubereitung verzichten. „Die Werbung stellt Mixgetränke unter anderem als praktische Begleiter für jede Gelegenheit dar, was die Hemmschwelle zum Alkoholkonsum vor allem bei Gelegenheits- oder Nicht-Trinkern senken und so zu einem veränderten Konsumverhalten beitragen könnte“, gibt Levke Schwanz zu bedenken. Gerade bei Jugendlichen besteht die Gefahr, durch gezieltes Marketing einen leichteren Einstieg in den Alkoholkonsum auszulösen. Denn der durch Saft und Süße kaschierte Alkoholgehalt führt dazu, dass Jugendliche schneller und mehr Trinken, ohne ihre Grenzen rechtzeitig wahrzunehmen. Alkoholfreie Alternativen für einen unbeschwerten Genuss könnten hierzu einen Gegenentwurf darstellen. Die VZSH gibt jedoch zu bedenken, dass sich Verbraucher durch den Konsum an den Geschmack typischerweise alkoholhaltiger Getränke gewöhnen und somit leichter in gefährliches Trinkverhalten kommen könnten.

Lifestyle auf Kosten der Nachhaltigkeit

Kleine Dose, große Umweltwirkung? Getränkedosen sind bei Verbrauchern beliebter denn je, schützten sie doch den Inhalt zuverlässig vor Licht, gehen unterwegs nicht zu Bruch und sind zudem leicht und handlich. Dosen zählen im Vergleich jedoch zu den umweltschädlicheren Getränkeverpackungen. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Metalldosen unendlich oft zu recyceln, eine handelsübliche Dose besteht allerdings nur zu etwa 80 Prozent aus recyceltem Material. Die übrigen 20 Prozent müssen durch Neumaterial ersetzt werden, was zusätzliche Ressourcen beansprucht. Zur Rohstoffgewinnung (Afrika, Australien, Asien, Südamerika) werden Urwälder gerodet. Bei einigen Erzen fallen giftige Abfallprodukte wie beispielsweise Rotschlamm an, der ätzende Natronlauge sowie Schwermetalle enthält und Böden sowie Gewässer in der Umgebung stark belastet. Die Herstellung der Aluminium- oder Weißblechdosen ist energieintensiv. Auch die langen Transportwege der Dosen wirken sich negativ auf die Umweltbilanz aus. 

Zum Schutz des Getränks vor direktem Aluminiumkontakt wird das Innere der Dosen mit Kunststoff beschichtet. Bis vor Kurzem wurde dafür häufig Bisphenol A (BPA) verwendet, ein Stoff, der als hormonell wirksam und somit gesundheitlich bedenklich gilt. Dies wurde jetzt EU-weit verboten, ab Juli 2026 dürfen keine Getränkeverpackungen mehr verkauft werden, die mit BPA hergestellt wurden.

Kritisches Konsumverhalten

Viele Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Innerhalb der Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen weisen etwa 9 Millionen Menschen einen problematischen Alkoholkonsum auf. Dabei gilt Alkohol als einer der wesentlichen Risikofaktoren für zahlreiche chronische Erkrankungen wie Krebs-, Leber- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ist häufig Ursache für Unfälle. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) hat kürzlich ihre Empfehlungen überarbeitet und rät zum vollständigen Alkoholverzicht, da keine sichere Menge definiert werden kann. Wer Hilfe benötigt, kann sich an eine lokale Suchtberatungsstelle der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) wenden.

 

*zufällige Stichprobe ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Repräsentativität
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.