Ende Oktober 2023 traf ein heftiges Hochwasser die Ostseeküste. Die Schäden in den betroffenen Regionen gingen in die Millionen. Viele Betroffene hatten sich zuvor durch eine Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen abgesichert und bleiben nun trotzdem auf ihren Kosten sitzen. Viele Versicherer verweigern die Leistung mit Verweis auf eine angebliche Ausschlussklausel – Sturmfluten seien nicht versichert. Ein Bündnis norddeutscher Verbraucherschutzorganisationen ruft Betroffene des Ostseehochwassers auf, sich einer geplanten Musterfeststellungsklage anzuschließen. Hierfür benötigen die Organisationen mindestens 50 vergleichbare Fälle und Spenden in Höhe von 60.000 Euro.
„Für viele Betroffene ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar. Sie hatten sich bewusst zusätzlich gegen Überflutungen und andere Naturgefahren absichern wollen", sagt Stephen Rehmke, Vorstand beim BdV. „Wenn dann nach einem sturmbedingten Hochwasser an einem Binnenmeer die Leistung verweigert wird, ist das auch rechtlich ziemlich fragwürdig."
Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg bereitet der BdV daher eine Musterfeststellungsklage vor. Unterstützung kommt zudem von den Verbraucherzentralen in Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, die Rechtslage grundsätzlich zu klären - insbesondere, ob Versicherer den Begriff der Sturmflut in einer Vertragsklausel verwenden dürfen, wenn dabei für die Versicherten unklar bleibt, was letztlich versichert ist und was nicht. „Aus unserer Sicht drücken sich viele Versicherer vor ihrer Verantwortung und verstecken sich hinter dem Kleingedruckten“, so Michael Herte von der VZSH. „Die Betroffenen brauchen Hilfe – keine jahrelange juristische Auseinandersetzung. Mit der Musterfeststellungsklage wollen wir Geschädigten des Ostseehochwassers zu einer Entschädigung verhelfen.“
Klage braucht Unterstützung – 50 Fälle und 60.000 Euro nötig
Möglich ist das angestrebte Verfahren durch eine neue Form der Sammelklage: Mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage können die Verbraucherschutzverbände die Ansprüche der Betroffenen konkret klären. Für Musterfeststellungsklagen gelten allerdings strenge rechtliche Voraussetzungen. Um die Klage einreichen zu können, bedarf es mindestens 50 vergleichbarer Fälle. Zudem ist die Finanzierung noch offen. „Als Verbraucherverbände können wir die hohen Prozesskosten nicht allein tragen. Wir benötigen daher zweckgebundene Spenden", sagt Rehmke. Das Spendenziel sind 60.000 Euro. Herte ergänzt: „Sollte das Spendenziel nicht erreicht werden, zahlen wir die Beiträge allen Spenderinnen und Spendern zurück.“
Betroffene können sich melden – Prüfung ist kostenlos
Der BdV bietet Betroffenen eine kostenlose und unverbindliche Prüfung an, ob eine Beteiligung an der Klage möglich ist. Wer trotz bestehender Elementarschadenversicherung nach dem Ostseehochwasser vom Oktober 2023 keine Entschädigung erhalten hat, kann sich jetzt melden.
Kontakt für Betroffene und Unterstützer:
E-Mail: ostseehochwasser@bundderversicherten.de
Telefon: +49 40 357 37 30 0