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Kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentrale in Mölln

Stand:
Steigende Energiekosten, komplexe gesetzliche Regelungen und verunsichernde Medienberichte: Das Thema Energie ruft viele drängende Fragen hervor. Antworten gibt es bei der unabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentrale. Im Stadthaus Mölln findet einmal im Monat eine kostenfreie, persönliche Energieberatung statt. Hier erhalten Bürgerinnen und Bürger individuelle Lösungsvorschläge und nützliche Informationen zur effizienten Energienutzung im Haushalt. Auch die Beratung zu Hause ist für die ersten 75 Ratsuchenden kostenfrei.
v. l. n. r.: Dr. Rüdiger Schacht, Bürgermeister Ingo Schäper, Energieberater Jörg Conrads und Carina Vogel von der VZSH
v. l. n. r.: Dr. Rüdiger Schacht, Bürgermeister Ingo Schäper, Energieberater Jörg Conrads und Carina Vogel von der VZSH
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Die Beratung hilft bei Fragen, wie:

  • Ist es an der Zeit, meine Heizungsanlage auszutauschen? Welche Heiztechnik ist die richtige für mich?
  • Ich möchte mein Haus energetisch sanieren – Welche Maßnahmen sind sinnvoll und umsetzbar? Kann ich Fördergelder in Anspruch nehmen?
  • Passt eine Solaranlage auf mein Dach?
  • Warum ist meine Energiekostenabrechnung plötzlich so hoch?
  • Wie kann ich auch als Mieter Strom und Heizenergie einsparen?

Jeden dritten Dienstag im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr bietet der unabhängige Energieberater Dipl.-Ing. Jörg Conrads im Stadthaus Mölln, R. 109 (Wasserkrüger Weg 16) Ratschläge und Lösungen für jeden Einzelfall an.

Nur nach einer Terminbuchung unter der Nummer der Verbraucherzentrale 0431-590 99 40 kann dieses Angebot dank öffentlicher Förderung kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Neben der persönlichen Beratung in Mölln und weiteren 23 Beratungsstandorten in Schleswig-Holstein bietet die Verbraucherzentrale auch andere Formate an. So lässt sich für jede Problem- und Fragestellung die passende Energieberatung finden:

Wenn die Gegebenheiten vor Ort entscheidend sind, kommt der Energieberater auch ins Haus oder in die Wohnung. Normalerweise zahlen die Ratsuchenden Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium für die Beratung zu Hause einen Eigenanteil von maximal 40 €. Doch die Stadt Mölln übernimmt diese Kosten und stellt 75 Gutscheine für ihre Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung. Je nach Fragestellung wird die Heiztechnik oder das gesamte Gebäude überprüft. Der Berater gibt Empfehlungen zur zukünftigen Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien und zur Nutzung der Sonne. Nach der Beratung wird ein Kurzbericht mit allen relevanten Daten und Handlungsempfehlungen ausgestellt.

Für kurze Fragen eignet sich auch die kostenlose online Beratung oder die telefonische Kurzberatung unter der Hotline 0800–809 802 400.

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte, anbieterunabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit 1.000 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im Jahr 2024 wurden weit über 230.000 Privathaushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien.

Logo der Energieberatung der Verbraucherzentrale und Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.